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SCHLESWIG-HOLSTEIN

1. Constitution of the Land

1.1. Verfassung des Landes Schleswig-Holstein
13 June 1990, Gl.-Nr.: 100-1 (GVOBl. Schl.-H. 1990 S. 391)
Amendments: […] Art. 9, 46 and 49 (Ges. v. 20.3.1998, GVOBl. S. 150, ber. S 194)

“Artikel 9. Schutz und Förderung der Kultur
[…]
(2) Das Land schützt und fördert die Pflege der niederdeutschen Sprache.”

[Source: http://www.landesregierung-sh.de/landesrecht/100-1.htm]


2. General regulations

2.1. Land Plan for Low German
1 July 1994
Original title: Landesplan Niederdeutsch

“Vorbemerkung:
Bei der Förderung des Niederdeutschen in Schleswig-Holstein ist im Jahre 1993 davon auszugehen, daß in den öffentlichen Haushalten dafür in der Regel keine zusätzlichen Mittel bereitgestellt werden können. Die Förderung des Niederdeutschen muß daher bis zu einer Konsolidierung der öffentlichen Haushalte im Rahmen der zur Zeit dafür bereitgestellten Ressourcen erfolgen. Diese Beschränkung sollte nicht nur negativ bewertet werden; sie kann auch die Sache fördern, wenn es gelingt, in vorhandenen Einrichtungen die Pflege der niederdeutschen Sprache und die Beschäftigung mit der durch das Niederdeutsche geprägten Kultur zu intensivieren.

1 Niederdeutsch in der vorschulischen Erziehung
Einstellung zur Sprache und das Sprechverhalten werden entscheidend im vorschulischen Alter geprägt. Die Friesen haben daraus die Konsequenz gezogen und Kindergärten (in Risum/Lindholm und auf Föhr) eingerichtet, in denen Friesisch gesprochen wird und Überlieferungen der friesischen Kultur Kindern altersgemäß nahegebracht werden.
Es ist zu vermuten, daß auch viele Eltern und Großeltern, die niederdeutsch sprechen oder dem Niederdeutschen zugetan sind, es daher begrüßen, wenn das Niederdeutsche in Kindergärten berücksichtigt und den Kinder ein spielerischer Zugang zum Niederdeutschen ermöglicht wird.
1.1 Durch Beratung und Information (vgl. 9!) sind Träger von Kindergärten (AWO, Deutsches Rotes Kreuz, Kirchen, Waldorf-Vereine, Gemeinden und Gemeindeverbände u.a.) auf diese Möglichkeit aufmerksam zu machen. Eine entsprechende Broschüre wird durch den Sozialminister im Zusammenwirken mit der Bildungsministerin erstellt und über die Pressestelle der Landesregierung vertrieben.
1.2 Einzubeziehen sind in diese Maßnahmen die Seminare für Kinder und Jugendliche, die der SHHB zusammen mit Eltern und Großeltern durchführt und in denen niederdeutsche Sprache und niederdeutsche Kultur gepflegt werden.
1.3 An den zehn sozialpädagogischen Fachschulen in Schleswig-Holstein (Ausbildungsstätte für Erzieherinnen und Erzieher) wird mittelfristig die niederdeutsche Sprache und niederdeutsches Kulturgut, soweit es in Kindergärten verwendbar ist, in die Lehrpläne aufgenommen. Kurzfristig beginnen jene sozialpädagogischen Fachschulen mit dieser Erweiterung der Lehrpläne, an denen Fachkräfte vorhanden sind, die sich zutrauen (mit Hilfe des IPTS), entsprechende Pilotfunktionen zu übernehmen. Die Bildungsministerin wird diese neue Aufgabe den sozialpädagogischen Fachschulen in einer Fachkonferenz darstellen.
1.4 Für die Kindergärten werden durch eine noch näher zu bestimmende Arbeitsgruppe (Bildungsministerium, IPTS, SHHB, Sparkassen- und Giroverband) Materialien über niederdeutsche Reime, Lieder, Kinderspiele u.a. zusammengestellt. Für Druck und Verbreitung sind Sponsoren zu finden. Diese Materialien können verbunden werden mit den unter 1.1 bis 1.3 genannten Maßnahmen.

2 Niederdeutsch in der Schule
In den Schulen Schleswig-Holsteins wird bereits in vielfältiger Weise die niederdeutsche Sprache gepflegt und Elemente der durch das Niederdeutsche geprägten Kultur in den Unterricht einbezogen. Diese Ansätze sind zu verstärken.
2.1 Der Erlaß der Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur und Sport "Nieder-deutsch in der Schule" vom 07. Januar 1992 bildet den Rahmen für die Förderung der niederdeutschen Sprache und für die verbindliche Beschäftigung mit der durch das Niederdeutsche geprägten Kultur Norddeutschlands. Dieser Erlaß ist auf Dienstversammlungen der Schulleiterinnen und Schulleiter sowie der Schulrätinnen und Schulräte in Hinsicht auf seine Auswirkungen für die inhaltliche Gestaltung von Unterricht und Schulleben zu erörtern.
2.2 Auf der Grundlage des o.g. Erlasses werden Lehrplanbausteine unter Beteiligung der Hochschulen, des SHHB und niederdeutscher Vereine erarbeitet, die Eingang finden in die Lehrpläne der Schularten und der dafür geeigneten Fächer. Es wird sichergestellt, daß auch im fächerübergreifenden, projektbezogenen Unterricht die Vorgaben des o.g. Erlasses Eingang in die Erziehungsarbeit der Schule finden.
2.3 Die niederdeutsche Sprache und die durch das Niederdeutsche geprägte Kultur werden regelmäßiger Bestandteil der Lehrerfortbildung durch das IPTS. Für entsprechende Veranstaltungen sind zusätzliche Sponsoren zu den bereits Tätigen (Sparkassen- und Giroverband, SHHB) zu gewinnen. Es ist zu prüfen, ob durch die Beteiligung von Sponsoren auch Erzieherinnen und Erzieher, die nicht in der Schule tätig sind (aus Kindergärten, Vereinen, Volkshochschulen usw.), in diese IPTS-Veranstaltungen hineingenommen werden oder neben dem IPTS entsprechende Fortbildungsmöglichkeiten erhalten können. Anzustreben ist eine Kooperation der verschiedenen Institutionen, die sich mit der Aus- und Fortbildung im Niederdeutschen beschäftigen.
2.4 Der Sparkassen- und Giroverband Schleswig-Holsteins wird gebeten, die "Plattdeutschen Lesewettbewerbe" in den Schulen im zweijährigen Rhythmus fortzusetzen. Die dabei verwendeten Texte sind weiterhin zu aktualisieren. Die Schulen werden aufgefordert, diesen Wettbewerb zu unterstützen. Ergänzend dazu sollten Sponsoren für einen niederdeutschen Theaterwettbewerb der Schulen gefunden werden.
2.5 Zur Förderung des Niederdeutschen ist an jeder Schule eine Beauftragte oder ein Beauftrager für das Niederdeutsche zu benennen.
Diese Beauftragten arbeiten eng mit jenen Personen und Institutionen zusammen, die Fortbildung und Materialien zur Förderung des Niederdeutschen anbieten (vgl. 9!), und fördern alle Maßnahmen, die der Pflege des Niederdeutschen in den Schulen dienen.
2.6 Gerade in der Pflege des Niederdeutschen werden sich die Schulen den örtlichen Aktivitäten in Vereinen und bei Weiterbildungsträgern öffnen und eng mit ihnen in der Förderung des Niederdeutschen zusammenwirken.

3 Niederdeutsch in den Hochschulen
Die wissenschaftliche Fundierung und Auseinandersetzung mit Geschichte und Gegenwart des Niederdeutschen erfolgt überwiegend in den Hochschulen. Freiwillig übernehmen die Hochschulen darüber hinaus eine beratende und helfende Aufgabe für die Landschaft, sofern die eigentlichen Aufgaben darunter nicht leiden.
3.1 In der Lehrerbildung sollen die durch den Erlaß der Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Sport vom 07. Januar 1992 vorgeschriebenen Unterrichtsinhalte und Erziehungsziele als Rahmenbedingungen und exemplarisch in die Studienordnungen und in die Prüfungsordnungen der für die Förderung des Niederdeutschen relevanten Fächer aufgenommen werden.
3.2 Soweit und sobald es die Kapazitäten erlauben, werden die Hochschulen Weiterbildungsangebote für Niederdeutsch machen.
3.3 Die Arbeit des Instituts für niederdeutsche Sprache (INS) in Bremen wird auch in Zukunft durch das Land gefördert; die in Schleswig-Holstein arbeitenden Institutionen und Organisationen sollten das wissenschaftliche Potential dieses Instituts nutzen und einen regen Informationsaustausch mit diesem Institut in allen Fragen der niederdeutschen Sprache und Kultur anstreben.

4 Niederdeutsch in der Kirche
Anknüpfend an die Lutherzeit, hat die evangelische Kirche die niederdeutsche Sprache im Gottesdienst, in der Andacht, in der Seelsorge und in kirchlichen Zirkeln verwendet.
4.1 Die Nordelbische Kirche wird gebeten, im Sinne dieses Planes die Förderung des Niederdeutschen in der Aus- und Fortbildung der Pastorinnen und Pastoren und die Pflege des Niederdeutschen im Gottesdienst und in allen Aktivitäten der Kirche zu betreiben. Auf die Spracherwerbskurse an der Niederdeutschen Abteilung der Universität Kiel wird besonders hingewiesen.
4.2 Die Katholische Kirche wird gebeten zu prüfen, welchen Stellenwert sie der niederdeutschen Sprache einräumen kann.
4.3 Je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Nordelbischen Kirche und der Katholischen Kirche werden vom Beirat Niederdeutsch beim Schleswig-Holsteinischen Landtag zur Information über die in 4.1 und 4.2 genannten Möglichkeiten zu einer Sitzung eingeladen.

5 Niederdeutsch im Theater
In vielen Theatern Schleswig-Holsteins - von den großen renommierten, landesweit wirkenden Bühnen bis hin zu spontan aus bestimmtem Anlaß entstehende Laienbühnen - wird Theater in niederdeutscher Sprache auf sehr unterschiedliche Weise gespielt. Diese Vielschichtigkeit und Vielfältigkeit ist ein erhalteswertes Merkmal Schleswig-Holsteins.
5.1 Die Träger von Weiterbildungsveranstaltungen werden gebeten, die Bildung und Weiterbildung von niederdeutschen Laienspielern in ihre Programme mit aufzunehmen, entsprechend der "Landesarbeitsgemeinschaft Spiel" des SHHB, in der Laienspieler und Laienregisseure weitergebildet werden, und dem umfassenden Weiterbildungsangebot des "Landesverbandes der Amateurtheater Schleswig-Holsteins" und des Niederdeutschen Bühnenbundes.
5.2 So wie es einen Sponsor für den niederdeutschen Lesewettbewerb gibt, wird der Versuch unternommen, Sponsoren für einen niederdeutschen Theaterwettbewerb an Schulen zu gewinnen (vgl. 2.4!).
5.3 Die größeren Bühnen des Landes (z.B. in Kiel und Lübeck, die Landesbühne u.a.) werden gebeten, verstärkt niederdeutsche Stücke der niederdeutschen Bühnen in ihr Repertoire aufzunehmen.

6 Niederdeutsch in Vereinen
Die Pflege der niederdeutschen Sprache, des Brauchtums und der Kultur erfolgt in einer noch nirgends vollständig erfaßten Zahl von Vereinen. Sie sind Ausdruck dafür, daß in Schleswig-Holstein Menschen das Niederdeutsche pflegen und Freude am Niederdeutschen haben. Diese Vereine sind neben den öffentlichen und privaten Bildungsträgern die wichtigste Grundlage für die Erhaltung der niederdeutschen Sprache in Schleswig-Holstein und für die Förderung der mit dieser Sprache verbundene Kultur.
6.1 So wie die Friesen im Nordfriesischen Institut in Bredstedt eine Informations- und Beratungsstelle erhalten haben, wird für die dem Niederdeutschen verbundenen Vereine ein Informations-, Beratungs- und Weiterbildungssystem aufgebaut (vgl. 9 und 10!).
6.2 Die Kreise und die kreisfreien Städte werden durch die Bildungsministerin im Zusammenwirken mit dem Innenminister gebeten, nach vorgegebenen Kriterien die Vereine und Organisationen in ihren Kreisen und Städten zu erfassen, die sich mit der Pflege des Niederdeutschen befassen, damit sie in die Verteiler für Beratung, Information und Weiterbildung aufgenommen werden können. Die Liste dieser Vereine wird öffentlich zugänglich gemacht.
6.3 Die Kreise und kreisfreien Städte werden gebeten zu prüfen, ob ggf. mit Hilfe von Sponsoren in genauer zu bestimmenden Abständen analog dem Schleswig-Holstein-Tag auf Kreisebene "Tage" unter der Überschrift "Plattdeutsch in ..." organisiert werden, die von den das Niederdeutsche fördernden Vereinen und Organisationen gestaltet werden und auf denen sich die Vereine einer breiteren Öffentlichkeit vorstellen können.

7 Niederdeutsch in den Medien
In den Zeitungen, im Rundfunk und im Fernsehen wird dem Niederdeutschen ein in der Regel bescheidener Platz eingeräumt. Der niederdeutsche Büchermarkt weitete sich aus, zeigt aber neuerdings Anzeichen einer Rezession. Es ist positiv anzumerken, daß insbesondere in Zeitungen und im Fernsehen dieser Platz vergrößert wurde. Negativ aber ist anzumerken, daß dem Niederdeutschen in den Medien überwiegend eine Rolle zugewiesen wird, mit der das Niederdeutsche von den ernsteren Themen der Politik, der Berufswelt, der Bildung, der Geschichte und der Gesellschaft ausgeschlossen wird.
7.1 In einem Gespräch der Landtagspräsidentin [bzw. des Landtagspräsidenten] wird mit Vertretern der Zeitungen, des Rundfunks und des Fernsehens die Rolle des Niederdeutschen in den Medien erörtert. Ziel einer solchen Veranstaltung sollte eine gemeinsame Resolution zur angemessenen Berücksichtigung des Niederdeutschen in den Medien sein.
7.2 Zu prüfen ist, ob eine ähnliche Veranstaltung auch mit Verlegern sinnvoll erscheint.
7.3 Es ist zu prüfen, ob nicht bei bestimmten Themen Presseverlautbarungen auf Landesebene in niederdeutscher Sprache abgesetzt werden können.

8 Niederdeutsch in der Politik
Der Schleswig-Holsteinische Landtag debattiert in unregelmäßigen Abständen in niederdeutscher Sprache. In vielen Gemeindevertretungen wird oft die niederdeutsche Sprache neben der hochdeutschen verwendet; einige Gemeindevertretungen verhandeln nur in niederdeutscher Sprache.
8.1 Zu prüfen ist, ob es eine Möglichkeit (kommunale Landesverbände?) gibt, die Präsidentinnen und Präsidenten sowie die Bürgervorsteherinnen und Bürgervorsteher der schleswig-holsteinischen Parlamente zu erreichen, um sie zu ermuntern, niederdeutsche Debattenbeiträge zwanglos neben hochdeutschen in allen Beratungspunkten zu fördern und zuzulassen.
8.2 Es ist ebenfalls zu prüfen, ob es eine Möglichkeit (kommunale Landesverbände?) gibt, analog der Veröffentlichungspraxis der Landtagspräsidentin [bzw. des Landtagspräsidenten], Informationen und Darstellungen auf Kreis- und Gemeindeebene auch in niederdeutscher Sprache zu veröffentlichen.

9 Information und Beratung
Ein Kennzeichen für die zahlreichen niederdeutschen Aktivitäten in Schleswig-Holstein ist, daß sie häufig nebeneinander wirken, ohne Genaues voneinander zu wissen, und daß sie wenig Hilfe und Rat erhalten oder nicht wissen, an wen oder an welche Einrichtung sie ihre Fragen stellen sollen. Dringend geboten ist daher der Ausbau der Information und der Beratung für niederdeutsche Belange in Schleswig-Holstein und die Verbreitung der Kenntnisse über entsprechende Möglichkeiten.
9.1 Für den Landesteil Schleswig wird in der Heimvolkshochschule Leck, für den Landesteil Holstein in der Stiftung Mecklenburg in Ratzeburg je ein Niederdeutsches Zentrum als zentrale Informations- und Beratungsstelle eingerichtet. Ihre Aufgaben sind u.a.
- Beantwortung der das Niederdeutsche betreffenden Fragen aus der Region und ggf. Weiterleitung der Fragen an kompetente Institutionen (z.B. Institut für Niederdeutsche Sprache in Bremen)
-Beratung von Personen und Einrichtungen, die sich mit dem Niederdeutschen beschäftigen oder beschäftigen möchten (vgl. 1.1 !)
- Auf- und Ausbau von je einer Bibliothek, die vordringlich auf die Bedürfnisse örtlicher Vereine abgestellt ist (Materialien)
(Dieser Auf- und Ausbau wird z.Z. nur wenig durch öffentliche Haushalte gefördert werden können; hier gilt es, Sponsoren zu finden.)
- Verknüpfung der vorhandenen Bildungseinrichtungen (vgl. 2.5, 9.2, 9.3, 9.4).
9.2 Neben dem SHHB, der bisher in erheblichem Umfange beratend tätig war, und neben den Niederdeutschen Zentren in Leck und Ratzeburg, die mit der Beratung beginnen sollen, werden zunehmend die Volkshochschulen und die Kulturringe in den Kreisen, den kreisfreien Städten und in den Gemeinden oder Gemeindeverbänden Beratungsaufgaben zur Förderung des Niederdeutschen übernehmen müssen. Zwischen diesen Institutionen ist ein enger Kontakt herzustellen.
9.3 Das IPTS wird in dieses Beratungsystem (und Weiterbildungssystem) mit einbezogen, da schulische und außerschulische Aktivitäten zur Förderung des Niederdeutschen sich oft ergänzen oder ineinander greifen (vgl. 2.3!).
9.4 Das Institut für Niederdeutsche Sprache in Bremen erhält mit den Niederdeutschen Zentren in Leck und Ratzeburg zusätzliche Ansprechpartner zur Förderung des Niederdeutschen in Schleswig-Holstein.

10 Weiterbildung
Es gibt in Schleswig-Holstein bereits viele Weiterbildungsmöglichkeiten für Menschen, die sich mit dem Niederdeutschen beschäftigen möchten oder in Vereinen für die Förderung des Niederdeutschen wirken. Dieses Weiterbildungssystem kann durch den Ausbau und durch Abstimmung der Weiterbildungsberatung (vgl. 9!) noch effizienter gestaltet werden.
10.1 Mit der Einrichtung je eines Niederdeutschen Zentrums in der Heimvolkshochschule Leck und in der Stiftung Mecklenburg in Ratzeburg werden diese beiden Institutionen ein Schwergewicht in ihren Veranstaltungsprogrammen auf die Förderung des Niederdeutschen in Schleswig-Holstein legen.
10.2 Es ist anzustreben, daß auch andere Weiterbildungsträger (Volkshochschulen, Kulturringe, Akademien, SHHB) die Förderung des Niederdeutschen in ihre Programme verstärkt aufnehmen. Es ist weiterhin anzustreben, daß die Niederdeutschen Zentren in Leck und Ratzeburg jährlich alle Weiterbildungsangebote abstimmen, zusammenstellen und bei Kostenbeteiligung der Weiterbildungsträger veröffentlichen, damit Überschneidungen vermieden werden und eine optimale Auslastung der Angebote ermöglicht wird.
10.3 Weiterbildungsangebote der Hochschulen sind, soweit die Kapazitäten der Hochschulen es erlauben, eine Ergänzung des Weiterbildungsangebots auf wissenschaftlicher Ebene.”

[Source: http://www.zfn-ratzeburg.de/nd_in_sh/landesplan.htm]

2.2. Report and resolution recommendation by the Committee for Europe [of the Land’s Parliament]. “Implementation of the European Charter for Regional or Minority Languages”
11 October 2000
Original title: Bericht und Beschlussempfehlung des Europaausschusses. “Umsetzung der Charta der Regional- und Minderheitensprachen”. Schleswig-Holsteinischer Landtag (15. Wahlperiode). Drucksache 15/459 (neu). [Antrag der Abgeordneten des SSW. Drucksache 15/82]

[Source: http://www.lvn.ltsh.de/infothek/wahl15/drucks/0400/drucksache-15-0459.pdf]


3. Education

3.1. Provisions of Part III of the European Charter for Regional or Minority Languages adopted by the Land:
Article 8, paragraph 1 (a) (iv); (b) (iii); (c) (iii); (e) (ii); (f) (iii); (g); (h); (i); paragraph 2.

3.2. Law on Schools of the Land of Schleswig-Holstein
2 August 1990
Original title: Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes (Schulgesetz - SchulG) vom 2. August 1990. Gl.-Nr.: 223-9 (Fundstelle: GVOBl. Schl.-H. 1990 S. 451)

“Titel 2. Auftrag der Schule
§ 4 Bildungs- und Erziehungsziele
[…]
(4) Die Schule soll die Offenheit des jungen Menschen gegenüber kultureller Vielfalt […] fördern. […]”

[Source: http://www.landesregierung-sh.de/landesrecht/223-9.htm]

3.3. Circular: “Low German at school”
7 January 1992 (Issued by the Minister of Education, Science, Research and Culture)
Original title: Runderlass “Niederdeutsch in der Schule”, der Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur – X 5/X 210 – vom 7. Januar 1992. Veröffentlicht im Nachrichtenblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein 1992, S. 19

“Viele Menschen in Schleswig-Holstein sprechen oder verstehen Niederdeutsch. Das Niederdeutsche, das umgangssprachlich als Plattdeutsch bezeichnet wird, ist ein wichtiger Bestandteil der sprachlichen Lebenswelt vieler Schülerinnen und Schüler. Vor allem aber ist es Teil der Kultur des norddeutschen Raums.
In den letzten Jahren ist die Überlieferung des Niederdeutschen als lebendige Sprache des Alltags in der Region akut gefährdet. Der Rückgang der niederdeutschen Sprache und der Verlust der mit dem Niederdeutschen verbundenen Kultur in Literatur, Geschichte, Brauchtum und Umgangsformen betrifft alle Menschen in Schleswig-Holstein, gleich, ob sie niederdeutsch sprechen und verstehen können oder nicht. Damit ginge Schülerinnen und Schülern eine Möglichkeit verloren, sich in ihrer schleswig-holsteinischen Heimat zu orientieren.
Aus dieser Situation erwächst der Schule eine erhöhte Verantwortung für dieses Kulturgut. Verbindliche Aufgabe der Schule ist es daher, in den dafür geeigneten Fächern Kenntnisse über niederdeutsche Literatur und Sprache zu vermitteln und die durch das Niederdeutsche geprägten Lebensbereiche in den Unterricht einzubeziehen.
Daneben soll die Schule die Fähigkeit, niederdeutsch zu sprechen, fördern und zum Gebrauch der niederdeutschen Sprache ermuntern. Hierfür bieten sich insbesondere Arbeitsgemeinschaften an.
Für eine Beschäftigung mit dem Niederdeutschen im Unterricht spricht weiterhin: Kenntnisse in der niederdeutschen Sprache erweitern das Sprachvermögen. Gerade im Vergleich zum Hochdeutschen kann sich die Fähigkeit entwickeln, einfache, überschaubare Sätze zu bilden und anschauliche und gegenständliche Wörter zu wählen. Kenntnisse des Niederdeutschen erleichtern den Zugang zu anderen Sprachen, wie z. B. dem Englischen. Sie vertiefen das Verständnis für die heimatliche Geschichte und Kultur.
Niederdeutsch kann und soll nicht als eigenes Fach oder mit einem Stundenanteil in der Stundentafel ausgewiesen werden. Die durch das Niederdeutsche geprägte Kultur muß durchgängiges Unterrichtsprinzip in schleswig-holsteinischen Schulen werden. Daneben besteht auch die Möglichkeit, Arbeitsgemeinschaften einzurichten.
Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Lehrerinnen und Lehrern aus Schulen und Hochschulen und aus Personen, die sich in besonderer Weise in Schleswig-Holstein für die Pflege und Erhaltung der niederdeutschen Sprache und des niederdeutschen Kulturguts einsetzen, soll dafür sowie für die Lehrerbildung und Lehrerfortbildung Vorschläge erarbeiten.
Für die Beschäftigung mit dem Niederdeutschen bieten sich in der Schule bereits jetzt vielfältige Möglichkeiten. Besonders im Fach Deutsch soll das Niederdeutsche in den Unterricht einbezogen werden. Je nach Schulform und, Altersstufe sind klassische und moderne niederdeutsche Texte zu lesen, und die Eigenart dieser Literatur ist zu erarbeiten. Hierbei sollte heitere und ernste Literatur gleichermaßen berücksichtigt werden. Ein Vergleich der verschiedenen landschaftlichen Ausprägungen des Niederdeutschen, seiner vielfältigen Unterschiede in Wortwahl und Klang kann Schülerinnen und Schüler hinfuhren zur Toleranz gegenüber andersdenkenden und anderssprechenden Menschen. Bei der Behandlung bestimmter heimatkundlicher und regionalgeschichtlicher Themen im Heimat- und Sachunterricht wie in den Fächern Erdkunde und Geschichte bietet sich dafür das Niederdeutsche in Verbindung mit verschiedenen Unterrichtsgegenständen an. Auch in anderen Fächern kann Niederdeutsch zwanglos in den Unterricht einbezogen werden. So können z. B. im Musikunterricht niederdeutsche Lieder, Singspiele und Tänze den Unterricht beleben.
In Arbeitsgemeinschaften können Schülerinnen und Schüler niederdeutsche Spielszenen und Spiele einüben und aufführen, Hörspiele gestatten und zeitgemäße, wohnortnahe Themen in niederdeutscher Sprache aufbereiten. Veranstaltungen der Schule sollten durch niederdeutsche Beiträge bereichert werden. Die sprachliche Umwelt selbst kann Unterrichtsgegenstand sein, z. B. in der Fragestellung "Wer spricht wann mit wem worüber plattdeutsch?" Ebenso können niederdeutsche Sendungen in Funk und Fernsehen sowie Beiträge in Zeitungen untersucht werden.
Den Schulen wird ausdrücklich empfohlen, mit Schülergruppen an außerschulischen Veranstaltungen, bei denen das Niederdeutsche gepflegt wird (z. B. Lesewettbewerbe, Heimattage, Nachbarschaftsfeste, Theateraufführungen) teilzunehmen und sie mit eigenen Beiträgen auszugestalten. Es ist ebenfalls förderlich, niederdeutsch sprechende Personen aus dem öffentlichen Leben in die Schule zu holen,
In die Bücherei einer jeden Schule gehört eine Auswahl geeigneter niederdeutscher Literatur. Jede Schule sollte mit einigen Klassensätzen jugendgerechter Lesestoffe ausgerüstet sein. Die Verwendung von Tonträgern ist für die Vermittlung des Sprachklanges besonders hilfreich. Das IPTS wird entsprechende Empfehlungen für Literatur und Tonmaterialien veröffentlichen.”

[Source: http://www.zfn-ratzeburg.de/nd_schule/erlass.htm]

3.4. Framework for an Educational Plan for Low German in the Schools
Original title: Lehrplanbausteine für Niederdeutsch in der Schule – Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein

“I. Vorbemerkung
Mit Erlaß vom 7. Januar 1992 hat die damalige Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur die Bedeutung des Niederdeutschen für Bildung und Erziehung der Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein neu hervorgehoben und grundsätzliche Regelungen erlassen, nach denen künftig in den Schulen des Landes vorzugehen ist.
Danach ist es verpflichtende Aufgabe der Schule, in den dafür geeigneten Fächern Kenntnisse über niederdeutsche Sprache und Literatur zu vermitteln und aufzuzeigen, in welchen Lebensbereichen das Niederdeutsche von Bedeutung ist.
In demselben Erlaß wurde die Bildung einer Arbeitsgruppe angekündigt, die Vorschläge für die Einbeziehung des Niederdeutschen in den Unterricht der Schule sowie in Lehrerbildung und Lehrerfortbildung erarbeiten sollte. Diese Arbeitsgruppe wurde im März 1992 berufen und nahm mit ihrer ersten Sitzung am 27. März 1992 die Arbeit auf. Die nachstehenden Ausführungen sind das Arbeitsergebnis dieser Gruppe, das hiermit vorgelegt wird.
Auftragsgemäß hat die Gruppe keinen gesonderten Lehrplan für ein eigenständiges Fach Niederdeutsch erstellt. Vielmehr hatte sie Vorschläge dafür zu erarbeiten, mit welchen konkreten Aufgaben und Inhalten die Schularten, Schulstufen, Fächer und Fachbereiche an der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten aus dein Bereich Niederdeutsch mitwirken sollten.

II. Allgemeine Zielsetzung
In Schleswig-Holstein besteht eine breitgefächerte sprachliche Vielfalt, Viele Menschen sprechen oder verstehen Niederdeutsch. Das gesellschaftliche Leben und die kulturelle Geschichte unseres Landes sind durch das Niederdeutsche stark beeinflußt worden.
Daraus erwächst der Schule die verbindliche Aufgabe, in dafür geeigneten Fächern und Fachbereichen Kenntnisse über die niederdeutsche Sprache, Literatur und Kultur zu vermitteln.
Unterricht über Niederdeutsch ist in erster Linie Bestandteil des Faches Deutsch; auch in anderen Unterrichtsfächern und Arbeitsbereichen soll Niederdeutsch situationsbezogen berücksichtigt werden. Dies gilt für alle Klassenstufen aller Schularten.
Darüber hinaus soll die Schule in gezielter Weise zum Gebrauch der Sprache ermuntern und die Fähigkeit, Niederdeutsch zu sprechen, fördern. Hierfür bieten - jeweils nach den schulischen Möglichkeiten - sich sowohl Fachunterricht als auch fächerübergreifender Unterricht, Wahlpflicht-unterricht, der Unterricht in Grund- und Leistungskursen sowie in Arbeitsgemeinschaften an.
Die unterrichtliche Begegnung mit dem Niederdeutschen soll dazu beitragen, Schülerinnen und Schüler zu befähigen, die Grundwerte menschlichen Zusammenlebens besser zu erkennen sowie Sprachen und Kulturen unseres Landes in das eigene Lebensbewußtsein einzubeziehen.

III. Niederdeutsch in der Grundschule
1. Allgemeines
In der Grundschule ist - wie für alle anderen Bildungsinhalte - Grund zu legen für den weiterführenden Niederdeutschunterricht in den allgemeinbildenden Schularten der Sekundarstufe 1.
Alle bisherigen Erfahrungen haben ergeben, daß sowohl das Interesse der Schülerinnen und Schüler als auch die Bereitschaft der Lehrkräfte, sich mit der niederdeutschen Sprache und mit der Thematik Niederdeutsch zu befassen, in der Grundschule besonders ausgeprägt sind. Darum ist es wichtig, die Möglichkeiten der Grundschule zu nutzen und die Lernziele im Zusammenhang mit der niederdeutschen Sprache in den verschiedenen Fächern sorgfältig zu realisieren.
Im Verlauf der Grundschulzeit sollen die Schülerinnen und Schüler folgende Lernziele erreichen:
Sie müssen
- wissen, daß in Schleswig-Holstein nicht nur Hochdeutsch, sondern auch Niederdeutsch - in einigen Gebieten außerdem Friesisch, Dänisch oder Südjütisch - gesprochen wird;
- Niederdeutsch an mündlichen und schriftlichen Beispielen kennengelernt haben und sie wiedererkennen können;
- beispielhaft erfahren, in welcher Form die niederdeutsche Sprache in der alltäglichen Umwelt - niederdeutsch sprechende Personen in der Familie, in der Nachbarschaft... ; Texte in Presse, Rundfunk, Fernsehen, Theater .. - -, Straßennamen, Ortsnamen ... - auftritt;
- beispielhaft erfahren, daß niederdeutsche Bezeichnungen in die hochdeutsche Sprache eingegangen sind, und Beispiele dafür nennen können;
- wissen, daß sich auch die niederdeutsche Sprache entwickelt hat und noch heute verändert:,
- einige - ältere und neuere - niederdeutsche Autorinnen bzw. Autoren und einige ihrer Texte kennen;
Darüber hinaus sollte - wo immer die schulischen und personellen Verhältnisse es zulassen - angestrebt werden, daß die Schülerinnen und Schüler ...........
- einige niederdeutsche Sprüche, Reime, Redensarten, Gedichte, kurze Texte und Lieder auswendig kennen;
- einfache niederdeutsche Texte durch Lesen erschließen können;
- einfache niederdeutsche Alltagsbegriffe, Wörter und Redewendungen verstehen, aussprechen und in konkreten Sprechsituationen anwenden können.

2. Niederdeutsch in den einzelnen Fächern
Da ein eigenes Fach für den Niederdeutschunterricht nicht vorgesehen ist, sind diese Lernziele anhand entsprechender Themen in denjenigen Fächern anzustreben und zu verwirklichen, in die sie unter fachlichen Gesichtspunkten hineingehören und in denen sie sich in natürliche, sachlogische Unterrichtszusammenhänge einfügen lassen.
2.1. Niederdeutsch im Deutschunterricht
Als Erscheinungsform der sprachlichen Wirklichkeit in Schleswig-Holstein muß die niederdeutsche Sprache vor allem im Deutschunterricht behandelt werden.
Alle üblichen Anforderungen an den Deutschunterricht und seine einzelnen Teilbereiche gelten auch für den Niederdeutschunterricht, wobei von der Sache her niederdeutsche Thematik vor allem im Sprach- und Literaturunterricht mündliches Sprachhandeln, Umgang mit Texten, weiterführendes Lesen anzusiedeln ist. Das Schreiben niederdeutscher Texte wird nicht verlangt.
Das bedeutet, daß immer dann, wenn grundlegende sprachliche und literarische Phänomene im Deutschunterricht behandelt werden, diese auch auf niederdeutsche Texte zu beziehen oder anhand niederdeutscher Texte zu verdeutlichen sind.
Im einzelnen muß im Deutschunterricht der Grundschule sichergestellt werden,
daß die Schülerinnen und Schüler
- Niederdeutsch von Hochdeutsch unterscheiden können;
- beispielhaft erfahren, daß das Niederdeutsche noch vielfach gesprochen und geschrieben wird;
- beispielhaft erfahren, daß niederdeutsche Bezeichnungen in die hochdeutsche Sprache eingegangen sind und Beispiele dafür nennen können;
- einige - ältere und neuere - niederdeutsche Autoren und einige ihrer Texte kennen;
- wissen, daß sich auch die niederdeutsche Sprache entwickelt hat und noch heute verändert;
Darüber hinaus ist - je nach den gegebenen sprachlichen und personellen Verhältnissen an den Schulen - anzustreben, daß die Schülerinnen und Schüler
- Inhalt und Sinn altersgerechter niederdeutscher 'Texte - z. B. Sagen, Märchen, Spielszenen ... - beim Hören verstehen und erfassen können;
- einige niederdeutsche Sprüche, Reime, Redensarten, Gedichte, kurze Texte... auswendig kennen;
- einfache niederdeutsche Texte durch Lesen erschließen können;
- einfache niederdeutsche Alltagsbegriffe, Wörter und Redewendungen verstehen, aussprechen und in konkreten Sprechsituationen anwenden können.
2.2. Niederdeutsch im Heimat- und Sachunterricht
Zu den grundlegenden Kenntnissen, die im Heimat- und Sachunterricht vermittelt werden müssen, gehört
- daß in Schleswig-Holstein nicht nur Hochdeutsch, sondern auch Niederdeutsch - in einigen Gebieten außerdem Friesisch, Südjütisch oder Dänisch gesprochen wird;
- daß die niederdeutsche Sprache in vielen Alltagsbezeichnungen gegenwärtig ist: u.a. in Berufsbezeichnungen und Straßennamen, in Bezeichnungen für Tiere" Pflanzen, Orte, Flurstücke... ;
- daß in den Medien (Tageszeitungen, Rundfunk, Fernsehen ..,), im Kulturleben (Bücher, Theater, Liedermacher, Seminare von Vereinen und Volkshochschulen ...) und im kirchlichen geben (Morgenandachten, Gottesdienste... ) auch die niederdeutsche Sprache benutzt wird;
- daß bis zum Anfang des 17. Jahrhunderts Verträge, Gesetze, Inschriften... in niederdeutscher Sprache abgefaßt wurden,
2.3 Niederdeutsch im Religionsunterricht
Im Religionsunterricht ist es möglich, bei entsprechenden Gelegenheiten auf das Nebeneinander von Niederdeutsch und Hochdeutsch einzugehen, Beispiele hierfür können sein:
-Inschriften in niederdeutscher Sprache auf manchen Grab- und Gedenksteinen, Kirchenbildern und Kanzeln... ;
- Niederdeutsche Gesangbücher und Bibeln;
- Gottesdienste und Rundfunkandachten in niederdeutscher Sprache.
2.4. Niederdeutsch im Musikunterricht
In den Musikunterricht der Grundschule sollen auch niederdeutsche Lieder, Tanz und Bewegungsspiele einbezogen werden.
Hierfür bieten sich viele Beispiele aus der älteren Zeit oder aus der gegenwärtigen
Musikproduktion an.
2.5. Niederdeutsch in der Freien Arbeit
In den meisten Grundschulen ist es üblich, daß im Zusammenhang mit offeneren Unterrichtsverfahren Arbeitsecken oder Arbeitsräume eingerichtet wurden, in denen vielfältige Materialien für die Freie Arbeit bereitlegen Bei der Ergänzung und Einrichtung solcher Material-, Lese- und Arbeitsmittel-Sammlungen sollte darauf geachtet werden, daß einige dieser Materialien auch in niederdeutscher Sprache vorliegen.
2.6 Niederdeutsch in Arbeitsgemeinschaften
Interessierte Schülerinnen und Schüler sollten während der Grundschulzeit mindestens einmal die Gelegenheit erhalten, an einer Niederdeutsch-Arbeitsgemeinschaft teilzunehmen, Dort wird man verschiedene Schwerpunkte verwirklichen können: z.B. Lieder singen, Texte lesen, kleine Sketche und Theaterstücke einüben, Beiträge zu Schulveranstaltungen leisten.
In einer solchen Arbeitsgemeinschaft wird es gelegentlich auch möglich sein, die niederdeutsche Sprache zu erlernen, Dabei kann es hilfreich und zweckmäßig sein, niederdeutsch sprechende Personen aus dem schulischen Umfeld - u.a. Nachbarn, Eltern, Großeltern - in die Arbeit einzubeziehen. Bewährt hat sich der Einsatz von sogenannten "Paten", die mit interessierten Schülerinnen und Schülern außerhalb der Unterrichtszeiten regelmäßig niederdeutsch sprechen.

IV. Niederdeutsch in der Sekundarstufe 1
1. Allgemeines
Grundsätzlich gilt, daß in den weiterführenden Schulen - ebenso wie in der Grundschule - Niederdeutsch-Kenntnisse nicht in einem eigenständigen Fach zu vermitteln sind, sondern anhand entsprechender Themen in den jeweils dafür vorgesehenen Fächern.
Die grundlegenden Kenntnisse und Fähigkeiten, die die Schülerinnen und Schüler in der Grundschule erworben haben, sind zu vertiefen und zu ergänzen.
Im Verlauf der Sekundarstufe 1 sollen die Schülerinnen und Schüler folgende Lernziele erreichen:
Sie müssen
- die sprachliche Situation der Menschen in Schleswig-Holstein - verschiedene Sprachen, verschiedene Mundarten - näher kennenlernen,
- grundlegende Kenntnisse über die sprachgeschichtliche Entwicklung der niederdeutschen Sprache erwerben.
Darüber hinaus sollte - wo immer die schulischen und personellen Verhältnisse es zulassen - angestrebt werden, daß die Schülerinnen und Schüler Gelegenheit erhalten, in einer Arbeitsgemeinschaft die Niederdeutschkenntnisse - Hören, Sprechen, Singen, Spielen ... - zu vertiefen.
Naturgemäß kommt dem Fach Deutsch hierbei eine wesentliche Aufgabe zu. Das entbindet aber die Lehrerinnen und Lehrer anderer Fächer nicht von der Verpflichtung, solche Themen zu behandeln, die ihrer Natur nach in deren Aufgabenbereich fallen.

2. Niederdeutsch im Deutschunterricht
Die Thematisierung von niederdeutscher Sprache und Literatur ist von der Sache her vor allem Bestandteil des Deutschunterrichts, Die Lernziele für die niederdeutschen Bestandteile werden deshalb aus den allgemeinen Zielsetzungen für den Deutschunterricht der Sekundarstufe 1 abgeleitet. Für den Sprachunterricht ist hier vor allem die Weiterentwicklung von Sprachaufmerksamkeit und Sprachbewußtsein zu nennen, um über eigenes und fremdes Sprachhandeln nachdenken zu können. Der Umgang mit niederdeutschen Texten trägt zum Verständnis der gegenwärtigen und vergangenen Sprachwirklichkeit bei.
Im einzelnen muß sichergestellt werden, daß die Schülerinnen und Schüler
- erfahren, daß die niederdeutsche Sprache in ihren verschiedenen mundartlichen Ausprägungen und Erscheinungsformen eine wichtige Existenzform der deutschen Sprache ist;
- Situationen kennenlernen, in denen Niederdeutsch verwendet wird;
- einige wesentliche - sprachgeschichtliche, grammatikalische und stiIistische - Unterschiede zwischen Hoch- und Niederdeutsch kennenlernen,
- typische Beispiele für den im Laufe der Sprachentwicklung erfolgten Eingang niederdeutscher Sprachelemente in die hochdeutsche Gegenwartssprache erkennen können;
- einige - ältere und neuere - niederdeutsche Autorinnen bzw. Autoren und einige ihrer Texte kennen;
- im Umgang mit niederdeutschen Texten aus Vergangenheit und Gegenwart Beispiele verschiedener literarischer Textsorten kennenlernen.
Darüber hinaus ist zu wünschen, daß die Schülerinnen und Schüler
- niederdeutsche Alltagsbegriffe, Wörter und Redewendungen verstehen, aussprechen und in konkreten Sprechsituationen anwenden können;
- niederdeutsche Texte durch Lesen erschließen können;
- lernen, niederdeutsche Texte, Theaterstücke, Lieder usw. aus Vergangenheit und Gegenwart kritisch zu betrachten und zu bewerten;
- historische Formen des Niederdeutschen - zumindest ansatzweise - kennenlernen und deren kulturhistorische Bedeutung erfahren;
- Unterschiede der mundartlichen Formen als Regionaldifferenzierung erfahren;
- verschiedene Werturteile über das Nie(Niederdeutsche kennenlernen und kritisch überprüfen.

3. Niederdeutsch in anderen Fächern
Wenn auch die wesentlichen Inhalte aus dem Bereich des Niederdeutschen im Deutschunterricht behandelt werden messen, so gehört es doch selbstverständlich zu den Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer anderer betroffener Fächer, solche Themen in ihren Unterricht einzubeziehen, die jeweils aus der Sachproblematik heraus wichtige Beziehungen zum Niederdeutschen aufweisen.
Im Englischunterricht z.B. lassen sich vielerlei Ähnlichkeiten mit der (nieder-) deutschen Sprache nur erklären, wenn auf entsprechende sprachgeschichtliche Zusammenhänge eingegangen wird.
In den sachkundlichen Fächern - Geschichte, Erdkunde, Biologie. - -, - bieten z. B. plattdeutsche Orts-, Flur-, Straßen-, Familien-, Tier- und Pflanzennamen..... viele Ansatzpunkte, in eine Thematik einzuführen oder besondere Themen hinsichtlich ihrer niederdeutschen Vergangenheit zu erweitern und zu vertiefen ..... ; manche Texte aus der niederdeutschen Literatur (Fritz Reuter ...) erhellen sozialgeschichtliche Gegebenheiten besser als andere Quellen.
Im Religionsunterricht werden kirchengeschichtliche Zusammenhänge gar nicht sachgerecht dargestellt werden können, wenn nicht auch auf plattdeutsch abgefaßte Quellentexte und sprachpolitische Zusammmenhänge eingegangen wird.
Und in den künstlerischen Fächern - vor allem im Musikunterricht - gehört niederdeutsches Lied- und Volksgut ebenfalls zum Bildungskanon, wenn nicht Wesentliches vernachlässigt werden soll.

4. Niederdeutsch im Wahlpflicht- und Wahlbereich
Auch in allen anderen Veranstaltungs- und Unterrichtsformen der weiterführenden Schulen, die dem Wahlpflicht- und Wahlbereich zugeordnet sind, sollte das Niederdeutsche - jeweils nach Situation und Möglichkeit der einzelnen Schulen - angemessen berücksichtigt werden, damit einschlägig interessierte Schülerinnen und Schüler Gelegenheit erhalten,
- ihre Kenntnisse und Fähigkeiten aus dem Bereich des Niederdeuitschen zu erweitern und zu vertiefen;
- evtl. vorhandene Vorbehalte und Vorurteile gegenüber dem Niederdeutschen zu erörtern, zu prüfen und ggf. abzubauen;
- sich aktiv an Pflege und Erhalt der niederdeutschen Sprache zu beteiligen.
Zu realisieren sind solche Angebote z.B. im projektorientierten Unterricht der verschiedenen Fächer, in fächerverbinden den oder fächerübergreifenden Projekten, in Wahlpflichtkursen und -veranstaltungen, in den Grund- und Leistungskursen, in freiwilligen Arbeitsgemeinschaften oder bei der Vorbereitung und Durchführung von Klassen- und Schulfesten.
Arbeitsfelder und -bereiche können alle Themen und Inhalte sein, die auch im üblichen Unterricht bedeutsam sind: Literatur, Film, Theater, Fernsehen, Show, Gesang, Werbung, Tanz, historische Zeugnisse, aktuelle Entwicklungen... ; auch die Arbeitsformen unterschieden sich grundsätzlich nicht von den im Wahlpflicht- und Wahlbereich üblichen.
Die Beschäftigung mit Themen und Inhalten aus dem Bereich des Niederdeutschen im Wahlpflicht- und Wahlbereich trägt in besonders motivierender Weise zur Orientierung der Schülerinnen und Schüler über menschliches Zusammenleben bei und ist geeignet, Schwerpunkte und bereichernde Freizeitanregungen für die individuelle Lebensgestaltung zu vermitteln.”

[Source: http://www.zfn-ratzeburg.de/nd_schule/bausteine.htm]

3.5. Bylaw of the Land on the First Degree State Examinations for Teaching Staff
5 October 1999
Original title: Landesverordnung über die Ersten Staatsprüfungen der Lehrkräfte (Prüfungsordnung Lehrkräfte I - POL I) vom 5. Oktober 1999 (GVOBl. Schl.-H. 1999 S. 312)

“§ 33 Erweiterungsprüfung, Ergänzungsprüfung
Abschnitt III
[…]
2) Das Studium des schulisch relevanten Aufgabenfeldes von allgemeiner pädagogischer Bedeutung "Niederdeutsch" und der Fächer Friesisch und Philosophie kann nach den Bestimmungen des § 20 Abs. 2 Satz 1 mit einer Ergänzungsprüfung abgeschlossen werden.

[…]

§ 40, 47 and 54
[The same text as in § 33]

[…]

§ 61. Erweiterungsprüfung, Ergänzungsprüfung
[…]
(2) Nach Maßgabe des Lehrangebots der Hochschule kann das Studium des schulisch relevanten Aufgabenfeldes von allgemeiner pädagogischer Bedeutung Niederdeutsch sowie des Faches Friesisch mit einer Ergänzungsprüfung abgeschlossen werden.”

[Source: http://landesregierung.schleswig-holstein.de/coremedia/generator/Aktueller_20Bestand/StK/Information/PDF/Minderheitenbericht_202002__Drs.15_2F2210,property=pdf.pdf]


4. Judicial authorities

4.1. Provisions of Part III of the European Charter for Regional or Minority Languages adopted by the Land:
Article 9, paragraph 1 (b) (iii); (c) (iii); paragraph 2 (a).


5.Administrative authorities and public services

5.1. Provisions of Part III of the European Charter for Regional or Minority Languages adopted by the Land:
Article 10, paragraph 1 (a) (v); (c); paragraph 2 (a); (b); (f); paragraph 4 (c).

5.2. General Law on the Administration of the Land of Schleswig-Holstein
Original title: Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz – LVwG - ) In der Fassung der Bekanntmachung vom 2.6.1992. Gl.-Nr.: 20-1 (Fundstelle: GVOBl. Schl.-H. 1992 S.243, ber. S. 534)

“§ 82 a. Amtssprache
(1) Die Amtssprache ist Deutsch.
(2) Werden bei einer Behörde in einer fremden Sprache Anträge gestellt oder Eingaben, Belege, Urkunden oder sonstige Schriftstücke vorgelegt, soll die Behörde unverzüglich die Vorlage einer Übersetzung verlangen. In begründeten Fällen kann die Vorlage einer von einem öffentlich bestellten und beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer angefertigten oder beglaubigten Übersetzung verlangt werden. Wird die verlangte Übersetzung nicht unverzüglich vorgelegt, so kann die Behörde auf Kosten des Beteiligten selbst eine Übersetzung beschaffen. Hat die Behörde Dolmetscher oder Übersetzer herangezogen, werden diese in entsprechender Anwendung des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen entschädigt.
(3) Soll durch eine Anzeige, einen Antrag oder die Abgabe einer Willenserklärung eine Frist in Lauf gesetzt werden, innerhalb deren die Behörde in einer bestimmten Weise tätig werden muß, und gehen diese in einer fremden Sprache ein, so beginnt der Lauf der Frist erst mit dem Zeitpunkt, in dem der Behörde eine Übersetzung vorliegt.
(4) Soll durch eine Anzeige, einen Antrag oder eine Willenserklärung, die in fremder Sprache eingehen, zugunsten eines Beteiligten eine Frist gegenüber der Behörde gewahrt, ein öffentlich-rechtlicher Anspruch geltend gemacht oder eine Leistung begehrt werden, so gelten die Anzeige, der Antrag oder die Willenserklärung als zum Zeitpunkt des Eingangs bei der Behörde abgegeben, wenn auf Verlangen der Behörde innerhalb einer von dieser zu setzenden angemessenen Frist eine Übersetzung vorgelegt wird. Andernfalls ist der Zeitpunkt des Eingangs der Übersetzung maßgebend, soweit sich nicht aus zwischenstaatlichen Vereinbarungen etwas anderes ergibt. Auf diese Rechtsfolge ist bei der Fristsetzung hinzuweisen.”

[Source: http://www.landesregierung-sh.de/landesrecht/20-1fr.htm]


6. Media

6.1. Provisions of Part III of the European Charter for Regional or Minority Languages adopted by the Land:
Article 11, paragraph 1 (b) (ii); (c) (ii); (d); (e) (ii); (f) (ii); paragraph 2.

6.2. Law on Broadcasting of the Land of Schleswig-Holstein
7 December 1995
Original title: Rundfunkgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesrundfunkgesetz - LRG) vom 07. Dezember 1995 (GVOBl. Schl.-H. 1995 S. 422)

[Source: http://www.ulr.de/ULR_Rechtsgrundlagen/Filebase/Lrg.pdf]

6.3. Länder Accord on Norddeutscher Rundfunk (NDR)
17 and 18 December 1991
Original title: Der NDR-Staatsvertrag

“§ 1 Aufgabe und Rechtsform
(1) Der NDR ist eine gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts zur Veranstaltung von Rundfunksendungen in den Ländern Freie und Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein (Sendegebiet).
[…]
§ 3 Landesprogramme
[…]
(3) Die Landesprogramme der Landesfunkhäuser sollen das öffentliche Geschehen, die politischen Ereignisse sowie das kulturelle und soziale Leben insbesondere in dem jeweiligen Land darstellen.
[…]
§ 5 Programmauftrag
[…]
(2) Die norddeutsche Region, ihre Kultur und Sprache sind im Programm angemessen zu berücksichtigen. Der NDR soll zu diesem Zweck und zur Erhaltung kultureller Identität sein Programm grundsätzlich in den vier Ländern seines Sendegebiets herstellen.
[…]
§ 7 Programmgrundsätze
[…]
(2) […] Das Programm des NDR soll […] für die Friedenssicherung und den Minderheitenschutz eintreten […].

[Source: http://www.ndr.de/ndr/derndr/unternehmen/organisation/staatsvertrag.html]


7. Cultural activities and facilities

7.1. Provisions of Part III of the European Charter for Regional or Minority Languages adopted by the Land:
Article 12, paragraph 1 (a); (b); (c); (d); (f); (g); paragraph 3.


8. Economic and social life

8.1. Provisions of Part III of the European Charter for Regional or Minority Languages adopted by the Land:
Article 13, paragraph 1 (a); (c); (d); paragraph 2 (c).


9. Other documents

9.1. Report by the Government of the Land. “Situation of the Low German Language in Schleswig-Holstein”
11 January 1996
Original title: Bericht der Landesregierung. Situation der Niederdeutschen Sprache in Schleswig-Holstein. Schleswig-Holsteinischer Landtag (13. Wahlperiode), Drucksache 13/3288

[Source: http://www.parlamentsspiegel.de/tiffprint/32331062172520.pdf]

9.2. Report by the President of the Parliament of the Land. “Report on the Work of the “Low German Advisory Council of the Parliament of the Land of Schleswig-Holstein” (Beirates Niederdeutsch beim Schleswig-Holsteinischen Landtag) for the 14th legislative period 1996-2000.
3 December 1999
Original title: Bericht der Landtagspräsidenten. Bericht zur Arbeit des “Beirates Niederdeutsch beim Schleswig-Holsteinischen Landtag” für die 14. Wahlperiode 1996-2000. Kiel 1999/2000. Drucksache 14/2572. [Landtagsbeschluss vom 18. November 1999 – Drucksache 14/2530]

[Source: http://www.parlamentsspiegel.de/tiffprint/229031062172925.pdf]

9.3. Report by the Government of the Land. “Situation of the Low German Language and Culture”
7 December 1999
Original title: Bericht der Landesregierung. Situation der Niederdeutschen Sprache und Kultur. Drucksache 14/2600. [Landtagsbeschluss vom 18. November 1999 – Drucksache 14/2530]

[Source: http://www.lvn.parlanet.de/infothek/wahl14/drucks/2600/drucksache-14-2600.pdf]