SCHLESWIG-HOLSTEIN
1. Constitution of the Land
1.1. Verfassung des Landes Schleswig-Holstein“Artikel 9. Schutz und Förderung der Kultur
[…]
(2) Das Land schützt und fördert die Pflege der niederdeutschen Sprache.”
[Source: http://www.landesregierung-sh.de/landesrecht/100-1.htm]
2. General regulations
2.1. Land Plan for Low German
1 July 1994
Original title: Landesplan Niederdeutsch
“Vorbemerkung:
Bei der Förderung des Niederdeutschen in Schleswig-Holstein ist im Jahre
1993 davon auszugehen, daß in den öffentlichen Haushalten dafür
in der Regel keine zusätzlichen Mittel bereitgestellt werden können.
Die Förderung des Niederdeutschen muß daher bis zu einer Konsolidierung
der öffentlichen Haushalte im Rahmen der zur Zeit dafür bereitgestellten
Ressourcen erfolgen. Diese Beschränkung sollte nicht nur negativ bewertet
werden; sie kann auch die Sache fördern, wenn es gelingt, in vorhandenen
Einrichtungen die Pflege der niederdeutschen Sprache und die Beschäftigung
mit der durch das Niederdeutsche geprägten Kultur zu intensivieren.
1 Niederdeutsch in der vorschulischen Erziehung
Einstellung zur Sprache und das Sprechverhalten werden entscheidend im vorschulischen
Alter geprägt. Die Friesen haben daraus die Konsequenz gezogen und Kindergärten
(in Risum/Lindholm und auf Föhr) eingerichtet, in denen Friesisch gesprochen
wird und Überlieferungen der friesischen Kultur Kindern altersgemäß
nahegebracht werden.
Es ist zu vermuten, daß auch viele Eltern und Großeltern, die niederdeutsch
sprechen oder dem Niederdeutschen zugetan sind, es daher begrüßen,
wenn das Niederdeutsche in Kindergärten berücksichtigt und den Kinder
ein spielerischer Zugang zum Niederdeutschen ermöglicht wird.
1.1 Durch Beratung und Information (vgl. 9!) sind Träger von Kindergärten
(AWO, Deutsches Rotes Kreuz, Kirchen, Waldorf-Vereine, Gemeinden und Gemeindeverbände
u.a.) auf diese Möglichkeit aufmerksam zu machen. Eine entsprechende Broschüre
wird durch den Sozialminister im Zusammenwirken mit der Bildungsministerin erstellt
und über die Pressestelle der Landesregierung vertrieben.
1.2 Einzubeziehen sind in diese Maßnahmen die Seminare für Kinder
und Jugendliche, die der SHHB zusammen mit Eltern und Großeltern durchführt
und in denen niederdeutsche Sprache und niederdeutsche Kultur gepflegt werden.
1.3 An den zehn sozialpädagogischen Fachschulen in Schleswig-Holstein (Ausbildungsstätte
für Erzieherinnen und Erzieher) wird mittelfristig die niederdeutsche Sprache
und niederdeutsches Kulturgut, soweit es in Kindergärten verwendbar ist,
in die Lehrpläne aufgenommen. Kurzfristig beginnen jene sozialpädagogischen
Fachschulen mit dieser Erweiterung der Lehrpläne, an denen Fachkräfte
vorhanden sind, die sich zutrauen (mit Hilfe des IPTS), entsprechende Pilotfunktionen
zu übernehmen. Die Bildungsministerin wird diese neue Aufgabe den sozialpädagogischen
Fachschulen in einer Fachkonferenz darstellen.
1.4 Für die Kindergärten werden durch eine noch näher zu bestimmende
Arbeitsgruppe (Bildungsministerium, IPTS, SHHB, Sparkassen- und Giroverband)
Materialien über niederdeutsche Reime, Lieder, Kinderspiele u.a. zusammengestellt.
Für Druck und Verbreitung sind Sponsoren zu finden. Diese Materialien können
verbunden werden mit den unter 1.1 bis 1.3 genannten Maßnahmen.
2 Niederdeutsch in der Schule
In den Schulen Schleswig-Holsteins wird bereits in vielfältiger Weise die
niederdeutsche Sprache gepflegt und Elemente der durch das Niederdeutsche geprägten
Kultur in den Unterricht einbezogen. Diese Ansätze sind zu verstärken.
2.1 Der Erlaß der Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
und Sport "Nieder-deutsch in der Schule" vom 07. Januar 1992 bildet
den Rahmen für die Förderung der niederdeutschen Sprache und für
die verbindliche Beschäftigung mit der durch das Niederdeutsche geprägten
Kultur Norddeutschlands. Dieser Erlaß ist auf Dienstversammlungen der
Schulleiterinnen und Schulleiter sowie der Schulrätinnen und Schulräte
in Hinsicht auf seine Auswirkungen für die inhaltliche Gestaltung von Unterricht
und Schulleben zu erörtern.
2.2 Auf der Grundlage des o.g. Erlasses werden Lehrplanbausteine unter Beteiligung
der Hochschulen, des SHHB und niederdeutscher Vereine erarbeitet, die Eingang
finden in die Lehrpläne der Schularten und der dafür geeigneten Fächer.
Es wird sichergestellt, daß auch im fächerübergreifenden, projektbezogenen
Unterricht die Vorgaben des o.g. Erlasses Eingang in die Erziehungsarbeit der
Schule finden.
2.3 Die niederdeutsche Sprache und die durch das Niederdeutsche geprägte
Kultur werden regelmäßiger Bestandteil der Lehrerfortbildung durch
das IPTS. Für entsprechende Veranstaltungen sind zusätzliche Sponsoren
zu den bereits Tätigen (Sparkassen- und Giroverband, SHHB) zu gewinnen.
Es ist zu prüfen, ob durch die Beteiligung von Sponsoren auch Erzieherinnen
und Erzieher, die nicht in der Schule tätig sind (aus Kindergärten,
Vereinen, Volkshochschulen usw.), in diese IPTS-Veranstaltungen hineingenommen
werden oder neben dem IPTS entsprechende Fortbildungsmöglichkeiten erhalten
können. Anzustreben ist eine Kooperation der verschiedenen Institutionen,
die sich mit der Aus- und Fortbildung im Niederdeutschen beschäftigen.
2.4 Der Sparkassen- und Giroverband Schleswig-Holsteins wird gebeten, die "Plattdeutschen
Lesewettbewerbe" in den Schulen im zweijährigen Rhythmus fortzusetzen.
Die dabei verwendeten Texte sind weiterhin zu aktualisieren. Die Schulen werden
aufgefordert, diesen Wettbewerb zu unterstützen. Ergänzend dazu sollten
Sponsoren für einen niederdeutschen Theaterwettbewerb der Schulen gefunden
werden.
2.5 Zur Förderung des Niederdeutschen ist an jeder Schule eine Beauftragte
oder ein Beauftrager für das Niederdeutsche zu benennen.
Diese Beauftragten arbeiten eng mit jenen Personen und Institutionen zusammen,
die Fortbildung und Materialien zur Förderung des Niederdeutschen anbieten
(vgl. 9!), und fördern alle Maßnahmen, die der Pflege des Niederdeutschen
in den Schulen dienen.
2.6 Gerade in der Pflege des Niederdeutschen werden sich die Schulen den örtlichen
Aktivitäten in Vereinen und bei Weiterbildungsträgern öffnen
und eng mit ihnen in der Förderung des Niederdeutschen zusammenwirken.
3 Niederdeutsch in den Hochschulen
Die wissenschaftliche Fundierung und Auseinandersetzung mit Geschichte und Gegenwart
des Niederdeutschen erfolgt überwiegend in den Hochschulen. Freiwillig
übernehmen die Hochschulen darüber hinaus eine beratende und helfende
Aufgabe für die Landschaft, sofern die eigentlichen Aufgaben darunter nicht
leiden.
3.1 In der Lehrerbildung sollen die durch den Erlaß der Ministerin für
Bildung, Wissenschaft, Kultur und Sport vom 07. Januar 1992 vorgeschriebenen
Unterrichtsinhalte und Erziehungsziele als Rahmenbedingungen und exemplarisch
in die Studienordnungen und in die Prüfungsordnungen der für die Förderung
des Niederdeutschen relevanten Fächer aufgenommen werden.
3.2 Soweit und sobald es die Kapazitäten erlauben, werden die Hochschulen
Weiterbildungsangebote für Niederdeutsch machen.
3.3 Die Arbeit des Instituts für niederdeutsche Sprache (INS) in Bremen
wird auch in Zukunft durch das Land gefördert; die in Schleswig-Holstein
arbeitenden Institutionen und Organisationen sollten das wissenschaftliche Potential
dieses Instituts nutzen und einen regen Informationsaustausch mit diesem Institut
in allen Fragen der niederdeutschen Sprache und Kultur anstreben.
4 Niederdeutsch in der Kirche
Anknüpfend an die Lutherzeit, hat die evangelische Kirche die niederdeutsche
Sprache im Gottesdienst, in der Andacht, in der Seelsorge und in kirchlichen
Zirkeln verwendet.
4.1 Die Nordelbische Kirche wird gebeten, im Sinne dieses Planes die Förderung
des Niederdeutschen in der Aus- und Fortbildung der Pastorinnen und Pastoren
und die Pflege des Niederdeutschen im Gottesdienst und in allen Aktivitäten
der Kirche zu betreiben. Auf die Spracherwerbskurse an der Niederdeutschen Abteilung
der Universität Kiel wird besonders hingewiesen.
4.2 Die Katholische Kirche wird gebeten zu prüfen, welchen Stellenwert
sie der niederdeutschen Sprache einräumen kann.
4.3 Je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Nordelbischen Kirche und der
Katholischen Kirche werden vom Beirat Niederdeutsch beim Schleswig-Holsteinischen
Landtag zur Information über die in 4.1 und 4.2 genannten Möglichkeiten
zu einer Sitzung eingeladen.
5 Niederdeutsch im Theater
In vielen Theatern Schleswig-Holsteins - von den großen renommierten,
landesweit wirkenden Bühnen bis hin zu spontan aus bestimmtem Anlaß
entstehende Laienbühnen - wird Theater in niederdeutscher Sprache auf sehr
unterschiedliche Weise gespielt. Diese Vielschichtigkeit und Vielfältigkeit
ist ein erhalteswertes Merkmal Schleswig-Holsteins.
5.1 Die Träger von Weiterbildungsveranstaltungen werden gebeten, die Bildung
und Weiterbildung von niederdeutschen Laienspielern in ihre Programme mit aufzunehmen,
entsprechend der "Landesarbeitsgemeinschaft Spiel" des SHHB, in der
Laienspieler und Laienregisseure weitergebildet werden, und dem umfassenden
Weiterbildungsangebot des "Landesverbandes der Amateurtheater Schleswig-Holsteins"
und des Niederdeutschen Bühnenbundes.
5.2 So wie es einen Sponsor für den niederdeutschen Lesewettbewerb gibt,
wird der Versuch unternommen, Sponsoren für einen niederdeutschen Theaterwettbewerb
an Schulen zu gewinnen (vgl. 2.4!).
5.3 Die größeren Bühnen des Landes (z.B. in Kiel und Lübeck,
die Landesbühne u.a.) werden gebeten, verstärkt niederdeutsche Stücke
der niederdeutschen Bühnen in ihr Repertoire aufzunehmen.
6 Niederdeutsch in Vereinen
Die Pflege der niederdeutschen Sprache, des Brauchtums und der Kultur erfolgt
in einer noch nirgends vollständig erfaßten Zahl von Vereinen. Sie
sind Ausdruck dafür, daß in Schleswig-Holstein Menschen das Niederdeutsche
pflegen und Freude am Niederdeutschen haben. Diese Vereine sind neben den öffentlichen
und privaten Bildungsträgern die wichtigste Grundlage für die Erhaltung
der niederdeutschen Sprache in Schleswig-Holstein und für die Förderung
der mit dieser Sprache verbundene Kultur.
6.1 So wie die Friesen im Nordfriesischen Institut in Bredstedt eine Informations-
und Beratungsstelle erhalten haben, wird für die dem Niederdeutschen verbundenen
Vereine ein Informations-, Beratungs- und Weiterbildungssystem aufgebaut (vgl.
9 und 10!).
6.2 Die Kreise und die kreisfreien Städte werden durch die Bildungsministerin
im Zusammenwirken mit dem Innenminister gebeten, nach vorgegebenen Kriterien
die Vereine und Organisationen in ihren Kreisen und Städten zu erfassen,
die sich mit der Pflege des Niederdeutschen befassen, damit sie in die Verteiler
für Beratung, Information und Weiterbildung aufgenommen werden können.
Die Liste dieser Vereine wird öffentlich zugänglich gemacht.
6.3 Die Kreise und kreisfreien Städte werden gebeten zu prüfen, ob
ggf. mit Hilfe von Sponsoren in genauer zu bestimmenden Abständen analog
dem Schleswig-Holstein-Tag auf Kreisebene "Tage" unter der Überschrift
"Plattdeutsch in ..." organisiert werden, die von den das Niederdeutsche
fördernden Vereinen und Organisationen gestaltet werden und auf denen sich
die Vereine einer breiteren Öffentlichkeit vorstellen können.
7 Niederdeutsch in den Medien
In den Zeitungen, im Rundfunk und im Fernsehen wird dem Niederdeutschen ein
in der Regel bescheidener Platz eingeräumt. Der niederdeutsche Büchermarkt
weitete sich aus, zeigt aber neuerdings Anzeichen einer Rezession. Es ist positiv
anzumerken, daß insbesondere in Zeitungen und im Fernsehen dieser Platz
vergrößert wurde. Negativ aber ist anzumerken, daß dem Niederdeutschen
in den Medien überwiegend eine Rolle zugewiesen wird, mit der das Niederdeutsche
von den ernsteren Themen der Politik, der Berufswelt, der Bildung, der Geschichte
und der Gesellschaft ausgeschlossen wird.
7.1 In einem Gespräch der Landtagspräsidentin [bzw. des Landtagspräsidenten]
wird mit Vertretern der Zeitungen, des Rundfunks und des Fernsehens die Rolle
des Niederdeutschen in den Medien erörtert. Ziel einer solchen Veranstaltung
sollte eine gemeinsame Resolution zur angemessenen Berücksichtigung des
Niederdeutschen in den Medien sein.
7.2 Zu prüfen ist, ob eine ähnliche Veranstaltung auch mit Verlegern
sinnvoll erscheint.
7.3 Es ist zu prüfen, ob nicht bei bestimmten Themen Presseverlautbarungen
auf Landesebene in niederdeutscher Sprache abgesetzt werden können.
8 Niederdeutsch in der Politik
Der Schleswig-Holsteinische Landtag debattiert in unregelmäßigen
Abständen in niederdeutscher Sprache. In vielen Gemeindevertretungen wird
oft die niederdeutsche Sprache neben der hochdeutschen verwendet; einige Gemeindevertretungen
verhandeln nur in niederdeutscher Sprache.
8.1 Zu prüfen ist, ob es eine Möglichkeit (kommunale Landesverbände?)
gibt, die Präsidentinnen und Präsidenten sowie die Bürgervorsteherinnen
und Bürgervorsteher der schleswig-holsteinischen Parlamente zu erreichen,
um sie zu ermuntern, niederdeutsche Debattenbeiträge zwanglos neben hochdeutschen
in allen Beratungspunkten zu fördern und zuzulassen.
8.2 Es ist ebenfalls zu prüfen, ob es eine Möglichkeit (kommunale
Landesverbände?) gibt, analog der Veröffentlichungspraxis der Landtagspräsidentin
[bzw. des Landtagspräsidenten], Informationen und Darstellungen auf Kreis-
und Gemeindeebene auch in niederdeutscher Sprache zu veröffentlichen.
9 Information und Beratung
Ein Kennzeichen für die zahlreichen niederdeutschen Aktivitäten in
Schleswig-Holstein ist, daß sie häufig nebeneinander wirken, ohne
Genaues voneinander zu wissen, und daß sie wenig Hilfe und Rat erhalten
oder nicht wissen, an wen oder an welche Einrichtung sie ihre Fragen stellen
sollen. Dringend geboten ist daher der Ausbau der Information und der Beratung
für niederdeutsche Belange in Schleswig-Holstein und die Verbreitung der
Kenntnisse über entsprechende Möglichkeiten.
9.1 Für den Landesteil Schleswig wird in der Heimvolkshochschule Leck,
für den Landesteil Holstein in der Stiftung Mecklenburg in Ratzeburg je
ein Niederdeutsches Zentrum als zentrale Informations- und Beratungsstelle eingerichtet.
Ihre Aufgaben sind u.a.
- Beantwortung der das Niederdeutsche betreffenden Fragen aus der Region und
ggf. Weiterleitung der Fragen an kompetente Institutionen (z.B. Institut für
Niederdeutsche Sprache in Bremen)
-Beratung von Personen und Einrichtungen, die sich mit dem Niederdeutschen beschäftigen
oder beschäftigen möchten (vgl. 1.1 !)
- Auf- und Ausbau von je einer Bibliothek, die vordringlich auf die Bedürfnisse
örtlicher Vereine abgestellt ist (Materialien)
(Dieser Auf- und Ausbau wird z.Z. nur wenig durch öffentliche Haushalte
gefördert werden können; hier gilt es, Sponsoren zu finden.)
- Verknüpfung der vorhandenen Bildungseinrichtungen (vgl. 2.5, 9.2, 9.3,
9.4).
9.2 Neben dem SHHB, der bisher in erheblichem Umfange beratend tätig war,
und neben den Niederdeutschen Zentren in Leck und Ratzeburg, die mit der Beratung
beginnen sollen, werden zunehmend die Volkshochschulen und die Kulturringe in
den Kreisen, den kreisfreien Städten und in den Gemeinden oder Gemeindeverbänden
Beratungsaufgaben zur Förderung des Niederdeutschen übernehmen müssen.
Zwischen diesen Institutionen ist ein enger Kontakt herzustellen.
9.3 Das IPTS wird in dieses Beratungsystem (und Weiterbildungssystem) mit einbezogen,
da schulische und außerschulische Aktivitäten zur Förderung
des Niederdeutschen sich oft ergänzen oder ineinander greifen (vgl. 2.3!).
9.4 Das Institut für Niederdeutsche Sprache in Bremen erhält mit den
Niederdeutschen Zentren in Leck und Ratzeburg zusätzliche Ansprechpartner
zur Förderung des Niederdeutschen in Schleswig-Holstein.
10 Weiterbildung
Es gibt in Schleswig-Holstein bereits viele Weiterbildungsmöglichkeiten
für Menschen, die sich mit dem Niederdeutschen beschäftigen möchten
oder in Vereinen für die Förderung des Niederdeutschen wirken. Dieses
Weiterbildungssystem kann durch den Ausbau und durch Abstimmung der Weiterbildungsberatung
(vgl. 9!) noch effizienter gestaltet werden.
10.1 Mit der Einrichtung je eines Niederdeutschen Zentrums in der Heimvolkshochschule
Leck und in der Stiftung Mecklenburg in Ratzeburg werden diese beiden Institutionen
ein Schwergewicht in ihren Veranstaltungsprogrammen auf die Förderung des
Niederdeutschen in Schleswig-Holstein legen.
10.2 Es ist anzustreben, daß auch andere Weiterbildungsträger (Volkshochschulen,
Kulturringe, Akademien, SHHB) die Förderung des Niederdeutschen in ihre
Programme verstärkt aufnehmen. Es ist weiterhin anzustreben, daß
die Niederdeutschen Zentren in Leck und Ratzeburg jährlich alle Weiterbildungsangebote
abstimmen, zusammenstellen und bei Kostenbeteiligung der Weiterbildungsträger
veröffentlichen, damit Überschneidungen vermieden werden und eine
optimale Auslastung der Angebote ermöglicht wird.
10.3 Weiterbildungsangebote der Hochschulen sind, soweit die Kapazitäten
der Hochschulen es erlauben, eine Ergänzung des Weiterbildungsangebots
auf wissenschaftlicher Ebene.”
[Source: http://www.zfn-ratzeburg.de/nd_in_sh/landesplan.htm]
2.2. Report and resolution recommendation by the Committee
for Europe [of the Land’s Parliament]. “Implementation
of the European Charter for Regional or Minority Languages”
11 October 2000
Original title: Bericht und Beschlussempfehlung des Europaausschusses.
“Umsetzung der Charta der Regional- und Minderheitensprachen”. Schleswig-Holsteinischer
Landtag (15. Wahlperiode). Drucksache 15/459 (neu). [Antrag der Abgeordneten
des SSW. Drucksache 15/82]
[Source: http://www.lvn.ltsh.de/infothek/wahl15/drucks/0400/drucksache-15-0459.pdf]
3. Education
3.2. Law on Schools of the Land of Schleswig-Holstein
2 August 1990
Original title: Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes
(Schulgesetz - SchulG) vom 2. August 1990. Gl.-Nr.: 223-9 (Fundstelle: GVOBl.
Schl.-H. 1990 S. 451)
“Titel 2. Auftrag der Schule
§ 4 Bildungs- und Erziehungsziele
[…]
(4) Die Schule soll die Offenheit des jungen Menschen gegenüber kultureller
Vielfalt […] fördern. […]”
[Source: http://www.landesregierung-sh.de/landesrecht/223-9.htm]
3.3. Circular: “Low German at school”
7 January 1992 (Issued by the Minister of Education,
Science, Research and Culture)
Original title: Runderlass “Niederdeutsch in der
Schule”, der Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Forschung und
Kultur – X 5/X 210 – vom 7. Januar 1992. Veröffentlicht im
Nachrichtenblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung
und Kultur des Landes Schleswig-Holstein 1992, S. 19
“Viele Menschen in Schleswig-Holstein sprechen oder verstehen
Niederdeutsch. Das Niederdeutsche, das umgangssprachlich als Plattdeutsch bezeichnet
wird, ist ein wichtiger Bestandteil der sprachlichen Lebenswelt vieler Schülerinnen
und Schüler. Vor allem aber ist es Teil der Kultur des norddeutschen Raums.
In den letzten Jahren ist die Überlieferung des Niederdeutschen als lebendige
Sprache des Alltags in der Region akut gefährdet. Der Rückgang der
niederdeutschen Sprache und der Verlust der mit dem Niederdeutschen verbundenen
Kultur in Literatur, Geschichte, Brauchtum und Umgangsformen betrifft alle Menschen
in Schleswig-Holstein, gleich, ob sie niederdeutsch sprechen und verstehen können
oder nicht. Damit ginge Schülerinnen und Schülern eine Möglichkeit
verloren, sich in ihrer schleswig-holsteinischen Heimat zu orientieren.
Aus dieser Situation erwächst der Schule eine erhöhte Verantwortung
für dieses Kulturgut. Verbindliche Aufgabe der Schule ist es daher, in
den dafür geeigneten Fächern Kenntnisse über niederdeutsche Literatur
und Sprache zu vermitteln und die durch das Niederdeutsche geprägten Lebensbereiche
in den Unterricht einzubeziehen.
Daneben soll die Schule die Fähigkeit, niederdeutsch zu sprechen, fördern
und zum Gebrauch der niederdeutschen Sprache ermuntern. Hierfür bieten
sich insbesondere Arbeitsgemeinschaften an.
Für eine Beschäftigung mit dem Niederdeutschen im Unterricht spricht
weiterhin: Kenntnisse in der niederdeutschen Sprache erweitern das Sprachvermögen.
Gerade im Vergleich zum Hochdeutschen kann sich die Fähigkeit entwickeln,
einfache, überschaubare Sätze zu bilden und anschauliche und gegenständliche
Wörter zu wählen. Kenntnisse des Niederdeutschen erleichtern den Zugang
zu anderen Sprachen, wie z. B. dem Englischen. Sie vertiefen das Verständnis
für die heimatliche Geschichte und Kultur.
Niederdeutsch kann und soll nicht als eigenes Fach oder mit einem Stundenanteil
in der Stundentafel ausgewiesen werden. Die durch das Niederdeutsche geprägte
Kultur muß durchgängiges Unterrichtsprinzip in schleswig-holsteinischen
Schulen werden. Daneben besteht auch die Möglichkeit, Arbeitsgemeinschaften
einzurichten.
Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Lehrerinnen und Lehrern aus Schulen und Hochschulen
und aus Personen, die sich in besonderer Weise in Schleswig-Holstein für
die Pflege und Erhaltung der niederdeutschen Sprache und des niederdeutschen
Kulturguts einsetzen, soll dafür sowie für die Lehrerbildung und Lehrerfortbildung
Vorschläge erarbeiten.
Für die Beschäftigung mit dem Niederdeutschen bieten sich in der Schule
bereits jetzt vielfältige Möglichkeiten. Besonders im Fach Deutsch
soll das Niederdeutsche in den Unterricht einbezogen werden. Je nach Schulform
und, Altersstufe sind klassische und moderne niederdeutsche Texte zu lesen,
und die Eigenart dieser Literatur ist zu erarbeiten. Hierbei sollte heitere
und ernste Literatur gleichermaßen berücksichtigt werden. Ein Vergleich
der verschiedenen landschaftlichen Ausprägungen des Niederdeutschen, seiner
vielfältigen Unterschiede in Wortwahl und Klang kann Schülerinnen
und Schüler hinfuhren zur Toleranz gegenüber andersdenkenden und anderssprechenden
Menschen. Bei der Behandlung bestimmter heimatkundlicher und regionalgeschichtlicher
Themen im Heimat- und Sachunterricht wie in den Fächern Erdkunde und Geschichte
bietet sich dafür das Niederdeutsche in Verbindung mit verschiedenen Unterrichtsgegenständen
an. Auch in anderen Fächern kann Niederdeutsch zwanglos in den Unterricht
einbezogen werden. So können z. B. im Musikunterricht niederdeutsche Lieder,
Singspiele und Tänze den Unterricht beleben.
In Arbeitsgemeinschaften können Schülerinnen und Schüler niederdeutsche
Spielszenen und Spiele einüben und aufführen, Hörspiele gestatten
und zeitgemäße, wohnortnahe Themen in niederdeutscher Sprache aufbereiten.
Veranstaltungen der Schule sollten durch niederdeutsche Beiträge bereichert
werden. Die sprachliche Umwelt selbst kann Unterrichtsgegenstand sein, z. B.
in der Fragestellung "Wer spricht wann mit wem worüber plattdeutsch?"
Ebenso können niederdeutsche Sendungen in Funk und Fernsehen sowie Beiträge
in Zeitungen untersucht werden.
Den Schulen wird ausdrücklich empfohlen, mit Schülergruppen an außerschulischen
Veranstaltungen, bei denen das Niederdeutsche gepflegt wird (z. B. Lesewettbewerbe,
Heimattage, Nachbarschaftsfeste, Theateraufführungen) teilzunehmen und
sie mit eigenen Beiträgen auszugestalten. Es ist ebenfalls förderlich,
niederdeutsch sprechende Personen aus dem öffentlichen Leben in die Schule
zu holen,
In die Bücherei einer jeden Schule gehört eine Auswahl geeigneter
niederdeutscher Literatur. Jede Schule sollte mit einigen Klassensätzen
jugendgerechter Lesestoffe ausgerüstet sein. Die Verwendung von Tonträgern
ist für die Vermittlung des Sprachklanges besonders hilfreich. Das IPTS
wird entsprechende Empfehlungen für Literatur und Tonmaterialien veröffentlichen.”
[Source: http://www.zfn-ratzeburg.de/nd_schule/erlass.htm]
3.4. Framework for an Educational Plan for Low German
in the Schools
Original title: Lehrplanbausteine für Niederdeutsch
in der Schule – Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung
und Kultur des Landes Schleswig-Holstein
“I. Vorbemerkung
Mit Erlaß vom 7. Januar 1992 hat die damalige Ministerin
für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur die Bedeutung des Niederdeutschen
für Bildung und Erziehung der Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein
neu hervorgehoben und grundsätzliche Regelungen erlassen, nach denen künftig
in den Schulen des Landes vorzugehen ist.
Danach ist es verpflichtende Aufgabe der Schule, in den dafür geeigneten
Fächern Kenntnisse über niederdeutsche Sprache und Literatur zu vermitteln
und aufzuzeigen, in welchen Lebensbereichen das Niederdeutsche von Bedeutung
ist.
In demselben Erlaß wurde die Bildung einer Arbeitsgruppe angekündigt,
die Vorschläge für die Einbeziehung des Niederdeutschen in den Unterricht
der Schule sowie in Lehrerbildung und Lehrerfortbildung erarbeiten sollte. Diese
Arbeitsgruppe wurde im März 1992 berufen und nahm mit ihrer ersten Sitzung
am 27. März 1992 die Arbeit auf. Die nachstehenden Ausführungen sind
das Arbeitsergebnis dieser Gruppe, das hiermit vorgelegt wird.
Auftragsgemäß hat die Gruppe keinen gesonderten Lehrplan für
ein eigenständiges Fach Niederdeutsch erstellt. Vielmehr hatte sie Vorschläge
dafür zu erarbeiten, mit welchen konkreten Aufgaben und Inhalten die Schularten,
Schulstufen, Fächer und Fachbereiche an der Vermittlung von Kenntnissen
und Fähigkeiten aus dein Bereich Niederdeutsch mitwirken sollten.
II. Allgemeine Zielsetzung
In Schleswig-Holstein besteht eine breitgefächerte sprachliche
Vielfalt, Viele Menschen sprechen oder verstehen Niederdeutsch. Das gesellschaftliche
Leben und die kulturelle Geschichte unseres Landes sind durch das Niederdeutsche
stark beeinflußt worden.
Daraus erwächst der Schule die verbindliche Aufgabe, in dafür geeigneten
Fächern und Fachbereichen Kenntnisse über die niederdeutsche Sprache,
Literatur und Kultur zu vermitteln.
Unterricht über Niederdeutsch ist in erster Linie Bestandteil des Faches
Deutsch; auch in anderen Unterrichtsfächern und Arbeitsbereichen soll Niederdeutsch
situationsbezogen berücksichtigt werden. Dies gilt für alle Klassenstufen
aller Schularten.
Darüber hinaus soll die Schule in gezielter Weise zum Gebrauch der Sprache
ermuntern und die Fähigkeit, Niederdeutsch zu sprechen, fördern. Hierfür
bieten - jeweils nach den schulischen Möglichkeiten - sich sowohl Fachunterricht
als auch fächerübergreifender Unterricht, Wahlpflicht-unterricht,
der Unterricht in Grund- und Leistungskursen sowie in Arbeitsgemeinschaften
an.
Die unterrichtliche Begegnung mit dem Niederdeutschen soll dazu beitragen, Schülerinnen
und Schüler zu befähigen, die Grundwerte menschlichen Zusammenlebens
besser zu erkennen sowie Sprachen und Kulturen unseres Landes in das eigene
Lebensbewußtsein einzubeziehen.
III. Niederdeutsch in der Grundschule
1. Allgemeines
In der Grundschule ist - wie für alle anderen Bildungsinhalte - Grund zu
legen für den weiterführenden Niederdeutschunterricht in den allgemeinbildenden
Schularten der Sekundarstufe 1.
Alle bisherigen Erfahrungen haben ergeben, daß sowohl das Interesse der
Schülerinnen und Schüler als auch die Bereitschaft der Lehrkräfte,
sich mit der niederdeutschen Sprache und mit der Thematik Niederdeutsch zu befassen,
in der Grundschule besonders ausgeprägt sind. Darum ist es wichtig, die
Möglichkeiten der Grundschule zu nutzen und die Lernziele im Zusammenhang
mit der niederdeutschen Sprache in den verschiedenen Fächern sorgfältig
zu realisieren.
Im Verlauf der Grundschulzeit sollen die Schülerinnen und Schüler
folgende Lernziele erreichen:
Sie müssen
- wissen, daß in Schleswig-Holstein nicht nur Hochdeutsch, sondern auch
Niederdeutsch - in einigen Gebieten außerdem Friesisch, Dänisch oder
Südjütisch - gesprochen wird;
- Niederdeutsch an mündlichen und schriftlichen Beispielen kennengelernt
haben und sie wiedererkennen können;
- beispielhaft erfahren, in welcher Form die niederdeutsche Sprache in der alltäglichen
Umwelt - niederdeutsch sprechende Personen in der Familie, in der Nachbarschaft...
; Texte in Presse, Rundfunk, Fernsehen, Theater .. - -, Straßennamen,
Ortsnamen ... - auftritt;
- beispielhaft erfahren, daß niederdeutsche Bezeichnungen in die hochdeutsche
Sprache eingegangen sind, und Beispiele dafür nennen können;
- wissen, daß sich auch die niederdeutsche Sprache entwickelt hat und
noch heute verändert:,
- einige - ältere und neuere - niederdeutsche Autorinnen bzw. Autoren und
einige ihrer Texte kennen;
Darüber hinaus sollte - wo immer die schulischen und personellen Verhältnisse
es zulassen - angestrebt werden, daß die Schülerinnen und Schüler
...........
- einige niederdeutsche Sprüche, Reime, Redensarten, Gedichte, kurze Texte
und Lieder auswendig kennen;
- einfache niederdeutsche Texte durch Lesen erschließen können;
- einfache niederdeutsche Alltagsbegriffe, Wörter und Redewendungen verstehen,
aussprechen und in konkreten Sprechsituationen anwenden können.
2. Niederdeutsch in den einzelnen Fächern
Da ein eigenes Fach für den Niederdeutschunterricht
nicht vorgesehen ist, sind diese Lernziele anhand entsprechender Themen in denjenigen
Fächern anzustreben und zu verwirklichen, in die sie unter fachlichen Gesichtspunkten
hineingehören und in denen sie sich in natürliche, sachlogische Unterrichtszusammenhänge
einfügen lassen.
2.1. Niederdeutsch im Deutschunterricht
Als Erscheinungsform der sprachlichen Wirklichkeit in Schleswig-Holstein
muß die niederdeutsche Sprache vor allem im Deutschunterricht behandelt
werden.
Alle üblichen Anforderungen an den Deutschunterricht und seine einzelnen
Teilbereiche gelten auch für den Niederdeutschunterricht, wobei von der
Sache her niederdeutsche Thematik vor allem im Sprach- und Literaturunterricht
mündliches Sprachhandeln, Umgang mit Texten, weiterführendes Lesen
anzusiedeln ist. Das Schreiben niederdeutscher Texte wird nicht verlangt.
Das bedeutet, daß immer dann, wenn grundlegende sprachliche und literarische
Phänomene im Deutschunterricht behandelt werden, diese auch auf niederdeutsche
Texte zu beziehen oder anhand niederdeutscher Texte zu verdeutlichen sind.
Im einzelnen muß im Deutschunterricht der Grundschule sichergestellt werden,
daß die Schülerinnen und Schüler
- Niederdeutsch von Hochdeutsch unterscheiden können;
- beispielhaft erfahren, daß das Niederdeutsche noch vielfach gesprochen
und geschrieben wird;
- beispielhaft erfahren, daß niederdeutsche Bezeichnungen in die hochdeutsche
Sprache eingegangen sind und Beispiele dafür nennen können;
- einige - ältere und neuere - niederdeutsche Autoren und einige ihrer
Texte kennen;
- wissen, daß sich auch die niederdeutsche Sprache entwickelt hat und
noch heute verändert;
Darüber hinaus ist - je nach den gegebenen sprachlichen und personellen
Verhältnissen an den Schulen - anzustreben, daß die Schülerinnen
und Schüler
- Inhalt und Sinn altersgerechter niederdeutscher 'Texte - z. B. Sagen, Märchen,
Spielszenen ... - beim Hören verstehen und erfassen können;
- einige niederdeutsche Sprüche, Reime, Redensarten, Gedichte, kurze Texte...
auswendig kennen;
- einfache niederdeutsche Texte durch Lesen erschließen können;
- einfache niederdeutsche Alltagsbegriffe, Wörter und Redewendungen verstehen,
aussprechen und in konkreten Sprechsituationen anwenden können.
2.2. Niederdeutsch im Heimat- und Sachunterricht
Zu den grundlegenden Kenntnissen, die im Heimat- und Sachunterricht
vermittelt werden müssen, gehört
- daß in Schleswig-Holstein nicht nur Hochdeutsch, sondern auch Niederdeutsch
- in einigen Gebieten außerdem Friesisch, Südjütisch oder Dänisch
gesprochen wird;
- daß die niederdeutsche Sprache in vielen Alltagsbezeichnungen gegenwärtig
ist: u.a. in Berufsbezeichnungen und Straßennamen, in Bezeichnungen für
Tiere" Pflanzen, Orte, Flurstücke... ;
- daß in den Medien (Tageszeitungen, Rundfunk, Fernsehen ..,), im Kulturleben
(Bücher, Theater, Liedermacher, Seminare von Vereinen und Volkshochschulen
...) und im kirchlichen geben (Morgenandachten, Gottesdienste... ) auch die
niederdeutsche Sprache benutzt wird;
- daß bis zum Anfang des 17. Jahrhunderts Verträge, Gesetze, Inschriften...
in niederdeutscher Sprache abgefaßt wurden,
2.3 Niederdeutsch im Religionsunterricht
Im Religionsunterricht ist es möglich, bei entsprechenden
Gelegenheiten auf das Nebeneinander von Niederdeutsch und Hochdeutsch einzugehen,
Beispiele hierfür können sein:
-Inschriften in niederdeutscher Sprache auf manchen Grab- und Gedenksteinen,
Kirchenbildern und Kanzeln... ;
- Niederdeutsche Gesangbücher und Bibeln;
- Gottesdienste und Rundfunkandachten in niederdeutscher Sprache.
2.4. Niederdeutsch im Musikunterricht
In den Musikunterricht der Grundschule sollen auch niederdeutsche
Lieder, Tanz und Bewegungsspiele einbezogen werden.
Hierfür bieten sich viele Beispiele aus der älteren Zeit oder aus
der gegenwärtigen
Musikproduktion an.
2.5. Niederdeutsch in der Freien Arbeit
In den meisten Grundschulen ist es üblich, daß
im Zusammenhang mit offeneren Unterrichtsverfahren Arbeitsecken oder Arbeitsräume
eingerichtet wurden, in denen vielfältige Materialien für die Freie
Arbeit bereitlegen Bei der Ergänzung und Einrichtung solcher Material-,
Lese- und Arbeitsmittel-Sammlungen sollte darauf geachtet werden, daß
einige dieser Materialien auch in niederdeutscher Sprache vorliegen.
2.6 Niederdeutsch in Arbeitsgemeinschaften
Interessierte Schülerinnen und Schüler sollten
während der Grundschulzeit mindestens einmal die Gelegenheit erhalten,
an einer Niederdeutsch-Arbeitsgemeinschaft teilzunehmen, Dort wird man verschiedene
Schwerpunkte verwirklichen können: z.B. Lieder singen, Texte lesen, kleine
Sketche und Theaterstücke einüben, Beiträge zu Schulveranstaltungen
leisten.
In einer solchen Arbeitsgemeinschaft wird es gelegentlich auch möglich
sein, die niederdeutsche Sprache zu erlernen, Dabei kann es hilfreich und zweckmäßig
sein, niederdeutsch sprechende Personen aus dem schulischen Umfeld - u.a. Nachbarn,
Eltern, Großeltern - in die Arbeit einzubeziehen. Bewährt hat sich
der Einsatz von sogenannten "Paten", die mit interessierten Schülerinnen
und Schülern außerhalb der Unterrichtszeiten regelmäßig
niederdeutsch sprechen.
IV. Niederdeutsch in der Sekundarstufe 1
1. Allgemeines
Grundsätzlich gilt, daß in den weiterführenden
Schulen - ebenso wie in der Grundschule - Niederdeutsch-Kenntnisse nicht in
einem eigenständigen Fach zu vermitteln sind, sondern anhand entsprechender
Themen in den jeweils dafür vorgesehenen Fächern.
Die grundlegenden Kenntnisse und Fähigkeiten, die die Schülerinnen
und Schüler in der Grundschule erworben haben, sind zu vertiefen und zu
ergänzen.
Im Verlauf der Sekundarstufe 1 sollen die Schülerinnen und Schüler
folgende Lernziele erreichen:
Sie müssen
- die sprachliche Situation der Menschen in Schleswig-Holstein - verschiedene
Sprachen, verschiedene Mundarten - näher kennenlernen,
- grundlegende Kenntnisse über die sprachgeschichtliche Entwicklung der
niederdeutschen Sprache erwerben.
Darüber hinaus sollte - wo immer die schulischen und personellen Verhältnisse
es zulassen - angestrebt werden, daß die Schülerinnen und Schüler
Gelegenheit erhalten, in einer Arbeitsgemeinschaft die Niederdeutschkenntnisse
- Hören, Sprechen, Singen, Spielen ... - zu vertiefen.
Naturgemäß kommt dem Fach Deutsch hierbei eine wesentliche Aufgabe
zu. Das entbindet aber die Lehrerinnen und Lehrer anderer Fächer nicht
von der Verpflichtung, solche Themen zu behandeln, die ihrer Natur nach in deren
Aufgabenbereich fallen.
2. Niederdeutsch im Deutschunterricht
Die Thematisierung von niederdeutscher Sprache und Literatur
ist von der Sache her vor allem Bestandteil des Deutschunterrichts, Die Lernziele
für die niederdeutschen Bestandteile werden deshalb aus den allgemeinen
Zielsetzungen für den Deutschunterricht der Sekundarstufe 1 abgeleitet.
Für den Sprachunterricht ist hier vor allem die Weiterentwicklung von Sprachaufmerksamkeit
und Sprachbewußtsein zu nennen, um über eigenes und fremdes Sprachhandeln
nachdenken zu können. Der Umgang mit niederdeutschen Texten trägt
zum Verständnis der gegenwärtigen und vergangenen Sprachwirklichkeit
bei.
Im einzelnen muß sichergestellt werden, daß die Schülerinnen
und Schüler
- erfahren, daß die niederdeutsche Sprache in ihren verschiedenen mundartlichen
Ausprägungen und Erscheinungsformen eine wichtige Existenzform der deutschen
Sprache ist;
- Situationen kennenlernen, in denen Niederdeutsch verwendet wird;
- einige wesentliche - sprachgeschichtliche, grammatikalische und stiIistische
- Unterschiede zwischen Hoch- und Niederdeutsch kennenlernen,
- typische Beispiele für den im Laufe der Sprachentwicklung erfolgten Eingang
niederdeutscher Sprachelemente in die hochdeutsche Gegenwartssprache erkennen
können;
- einige - ältere und neuere - niederdeutsche Autorinnen bzw. Autoren und
einige ihrer Texte kennen;
- im Umgang mit niederdeutschen Texten aus Vergangenheit und Gegenwart Beispiele
verschiedener literarischer Textsorten kennenlernen.
Darüber hinaus ist zu wünschen, daß die Schülerinnen und
Schüler
- niederdeutsche Alltagsbegriffe, Wörter und Redewendungen verstehen, aussprechen
und in konkreten Sprechsituationen anwenden können;
- niederdeutsche Texte durch Lesen erschließen können;
- lernen, niederdeutsche Texte, Theaterstücke, Lieder usw. aus Vergangenheit
und Gegenwart kritisch zu betrachten und zu bewerten;
- historische Formen des Niederdeutschen - zumindest ansatzweise - kennenlernen
und deren kulturhistorische Bedeutung erfahren;
- Unterschiede der mundartlichen Formen als Regionaldifferenzierung erfahren;
- verschiedene Werturteile über das Nie(Niederdeutsche kennenlernen und
kritisch überprüfen.
3. Niederdeutsch in anderen Fächern
Wenn auch die wesentlichen Inhalte aus dem Bereich des Niederdeutschen
im Deutschunterricht behandelt werden messen, so gehört es doch selbstverständlich
zu den Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer anderer betroffener Fächer,
solche Themen in ihren Unterricht einzubeziehen, die jeweils aus der Sachproblematik
heraus wichtige Beziehungen zum Niederdeutschen aufweisen.
Im Englischunterricht z.B. lassen sich vielerlei Ähnlichkeiten mit der
(nieder-) deutschen Sprache nur erklären, wenn auf entsprechende sprachgeschichtliche
Zusammenhänge eingegangen wird.
In den sachkundlichen Fächern - Geschichte, Erdkunde, Biologie. - -, -
bieten z. B. plattdeutsche Orts-, Flur-, Straßen-, Familien-, Tier- und
Pflanzennamen..... viele Ansatzpunkte, in eine Thematik einzuführen oder
besondere Themen hinsichtlich ihrer niederdeutschen Vergangenheit zu erweitern
und zu vertiefen ..... ; manche Texte aus der niederdeutschen Literatur (Fritz
Reuter ...) erhellen sozialgeschichtliche Gegebenheiten besser als andere Quellen.
Im Religionsunterricht werden kirchengeschichtliche Zusammenhänge gar nicht
sachgerecht dargestellt werden können, wenn nicht auch auf plattdeutsch
abgefaßte Quellentexte und sprachpolitische Zusammmenhänge eingegangen
wird.
Und in den künstlerischen Fächern - vor allem im Musikunterricht -
gehört niederdeutsches Lied- und Volksgut ebenfalls zum Bildungskanon,
wenn nicht Wesentliches vernachlässigt werden soll.
4. Niederdeutsch im Wahlpflicht- und Wahlbereich
Auch in allen anderen Veranstaltungs- und Unterrichtsformen
der weiterführenden Schulen, die dem Wahlpflicht- und Wahlbereich zugeordnet
sind, sollte das Niederdeutsche - jeweils nach Situation und Möglichkeit
der einzelnen Schulen - angemessen berücksichtigt werden, damit einschlägig
interessierte Schülerinnen und Schüler Gelegenheit erhalten,
- ihre Kenntnisse und Fähigkeiten aus dem Bereich des Niederdeuitschen
zu erweitern und zu vertiefen;
- evtl. vorhandene Vorbehalte und Vorurteile gegenüber dem Niederdeutschen
zu erörtern, zu prüfen und ggf. abzubauen;
- sich aktiv an Pflege und Erhalt der niederdeutschen Sprache zu beteiligen.
Zu realisieren sind solche Angebote z.B. im projektorientierten Unterricht der
verschiedenen Fächer, in fächerverbinden den oder fächerübergreifenden
Projekten, in Wahlpflichtkursen und -veranstaltungen, in den Grund- und Leistungskursen,
in freiwilligen Arbeitsgemeinschaften oder bei der Vorbereitung und Durchführung
von Klassen- und Schulfesten.
Arbeitsfelder und -bereiche können alle Themen und Inhalte sein, die auch
im üblichen Unterricht bedeutsam sind: Literatur, Film, Theater, Fernsehen,
Show, Gesang, Werbung, Tanz, historische Zeugnisse, aktuelle Entwicklungen...
; auch die Arbeitsformen unterschieden sich grundsätzlich nicht von den
im Wahlpflicht- und Wahlbereich üblichen.
Die Beschäftigung mit Themen und Inhalten aus dem Bereich des Niederdeutschen
im Wahlpflicht- und Wahlbereich trägt in besonders motivierender Weise
zur Orientierung der Schülerinnen und Schüler über menschliches
Zusammenleben bei und ist geeignet, Schwerpunkte und bereichernde Freizeitanregungen
für die individuelle Lebensgestaltung zu vermitteln.”
[Source: http://www.zfn-ratzeburg.de/nd_schule/bausteine.htm]
3.5. Bylaw of the Land on the First Degree State Examinations
for Teaching Staff
5 October 1999
Original title: Landesverordnung über die
Ersten Staatsprüfungen der Lehrkräfte (Prüfungsordnung Lehrkräfte
I - POL I) vom 5. Oktober 1999 (GVOBl. Schl.-H. 1999 S. 312)
“§ 33 Erweiterungsprüfung, Ergänzungsprüfung
Abschnitt III
[…]
2) Das Studium des schulisch relevanten Aufgabenfeldes von allgemeiner pädagogischer
Bedeutung "Niederdeutsch" und der Fächer Friesisch und Philosophie
kann nach den Bestimmungen des § 20 Abs. 2 Satz 1 mit einer Ergänzungsprüfung
abgeschlossen werden.
[…]
§ 40, 47 and 54
[The same text as in § 33]
[…]
§ 61. Erweiterungsprüfung, Ergänzungsprüfung
[…]
(2) Nach Maßgabe des Lehrangebots der Hochschule kann das Studium des
schulisch relevanten Aufgabenfeldes von allgemeiner pädagogischer Bedeutung
Niederdeutsch sowie des Faches Friesisch mit einer Ergänzungsprüfung
abgeschlossen werden.”
4. Judicial authorities
4.1. Provisions of Part III of the European Charter
for Regional or Minority Languages adopted by the Land:
Article 9, paragraph 1 (b) (iii); (c) (iii); paragraph 2
(a).
5.Administrative authorities and public services
5.1. Provisions of Part III of the European Charter
for Regional or Minority Languages adopted by the Land:
Article 10, paragraph 1 (a) (v); (c); paragraph 2 (a); (b);
(f); paragraph 4 (c).
5.2. General Law on the Administration of the Land of
Schleswig-Holstein
Original title: Allgemeines Verwaltungsgesetz für
das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz – LVwG - ) In der
Fassung der Bekanntmachung vom 2.6.1992. Gl.-Nr.: 20-1 (Fundstelle: GVOBl. Schl.-H.
1992 S.243, ber. S. 534)
“§ 82 a. Amtssprache
(1) Die Amtssprache ist Deutsch.
(2) Werden bei einer Behörde in einer fremden Sprache Anträge gestellt
oder Eingaben, Belege, Urkunden oder sonstige Schriftstücke vorgelegt,
soll die Behörde unverzüglich die Vorlage einer Übersetzung verlangen.
In begründeten Fällen kann die Vorlage einer von einem öffentlich
bestellten und beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer angefertigten oder
beglaubigten Übersetzung verlangt werden. Wird die verlangte Übersetzung
nicht unverzüglich vorgelegt, so kann die Behörde auf Kosten des Beteiligten
selbst eine Übersetzung beschaffen. Hat die Behörde Dolmetscher oder
Übersetzer herangezogen, werden diese in entsprechender Anwendung des Gesetzes
über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen entschädigt.
(3) Soll durch eine Anzeige, einen Antrag oder die Abgabe einer Willenserklärung
eine Frist in Lauf gesetzt werden, innerhalb deren die Behörde in einer
bestimmten Weise tätig werden muß, und gehen diese in einer fremden
Sprache ein, so beginnt der Lauf der Frist erst mit dem Zeitpunkt, in dem der
Behörde eine Übersetzung vorliegt.
(4) Soll durch eine Anzeige, einen Antrag oder eine Willenserklärung, die
in fremder Sprache eingehen, zugunsten eines Beteiligten eine Frist gegenüber
der Behörde gewahrt, ein öffentlich-rechtlicher Anspruch geltend gemacht
oder eine Leistung begehrt werden, so gelten die Anzeige, der Antrag oder die
Willenserklärung als zum Zeitpunkt des Eingangs bei der Behörde abgegeben,
wenn auf Verlangen der Behörde innerhalb einer von dieser zu setzenden
angemessenen Frist eine Übersetzung vorgelegt wird. Andernfalls ist der
Zeitpunkt des Eingangs der Übersetzung maßgebend, soweit sich nicht
aus zwischenstaatlichen Vereinbarungen etwas anderes ergibt. Auf diese Rechtsfolge
ist bei der Fristsetzung hinzuweisen.”
[Source: http://www.landesregierung-sh.de/landesrecht/20-1fr.htm]
6. Media
6.1. Provisions of Part III of the European Charter
for Regional or Minority Languages adopted by the Land:
Article 11, paragraph 1 (b) (ii); (c) (ii); (d); (e) (ii);
(f) (ii); paragraph 2.
6.2. Law on Broadcasting of the Land of Schleswig-Holstein
7 December 1995
Original title: Rundfunkgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesrundfunkgesetz
- LRG) vom 07. Dezember 1995 (GVOBl. Schl.-H. 1995 S. 422)
[Source: http://www.ulr.de/ULR_Rechtsgrundlagen/Filebase/Lrg.pdf]
6.3. Länder Accord on Norddeutscher Rundfunk
(NDR)
17 and 18 December 1991
Original title: Der NDR-Staatsvertrag
“§ 1 Aufgabe und Rechtsform
(1) Der NDR ist eine gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts
zur Veranstaltung von Rundfunksendungen in den Ländern Freie und Hansestadt
Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein (Sendegebiet).
[…]
§ 3 Landesprogramme
[…]
(3) Die Landesprogramme der Landesfunkhäuser sollen das öffentliche
Geschehen, die politischen Ereignisse sowie das kulturelle und soziale Leben
insbesondere in dem jeweiligen Land darstellen.
[…]
§ 5 Programmauftrag
[…]
(2) Die norddeutsche Region, ihre Kultur und Sprache sind im Programm angemessen
zu berücksichtigen. Der NDR soll zu diesem Zweck und zur Erhaltung kultureller
Identität sein Programm grundsätzlich in den vier Ländern seines
Sendegebiets herstellen.
[…]
§ 7 Programmgrundsätze
[…]
(2) […] Das Programm des NDR soll […] für die Friedenssicherung
und den Minderheitenschutz eintreten […].
[Source: http://www.ndr.de/ndr/derndr/unternehmen/organisation/staatsvertrag.html]
7. Cultural activities and facilities
7.1. Provisions of Part III of the European Charter
for Regional or Minority Languages adopted by the Land:
Article 12, paragraph 1 (a); (b); (c); (d); (f); (g); paragraph
3.
8. Economic and social life
8.1. Provisions of Part III of the European Charter
for Regional or Minority Languages adopted by the Land:
Article 13, paragraph 1 (a); (c); (d); paragraph 2 (c).
9. Other documents
9.1. Report by the Government of the Land. “Situation
of the Low German Language in Schleswig-Holstein”
11 January 1996
Original title: Bericht der Landesregierung. Situation
der Niederdeutschen Sprache in Schleswig-Holstein. Schleswig-Holsteinischer
Landtag (13. Wahlperiode), Drucksache 13/3288
[Source: http://www.parlamentsspiegel.de/tiffprint/32331062172520.pdf]
9.2. Report by the President of the Parliament of the
Land. “Report on the Work of the “Low German Advisory Council
of the Parliament of the Land of Schleswig-Holstein” (Beirates
Niederdeutsch beim Schleswig-Holsteinischen Landtag) for the 14th legislative
period 1996-2000.
3 December 1999
Original title: Bericht der Landtagspräsidenten.
Bericht zur Arbeit des “Beirates Niederdeutsch beim Schleswig-Holsteinischen
Landtag” für die 14. Wahlperiode 1996-2000. Kiel 1999/2000. Drucksache
14/2572. [Landtagsbeschluss vom 18. November 1999 – Drucksache 14/2530]
[Source: http://www.parlamentsspiegel.de/tiffprint/229031062172925.pdf]
9.3. Report by the Government of the Land.
“Situation of the Low German Language and Culture”
7 December 1999
Original title: Bericht der Landesregierung. Situation
der Niederdeutschen Sprache und Kultur. Drucksache 14/2600. [Landtagsbeschluss
vom 18. November 1999 – Drucksache 14/2530]
[Source: http://www.lvn.parlanet.de/infothek/wahl14/drucks/2600/drucksache-14-2600.pdf]